Strache-Prozess: WKStA dehnt Strafantrag aus

Am vierten Prozesstag hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) den Strafantrag gegen den ehemaligen FPÖ-Vizekanzler Heinz-Christian Strache und den mitangeklagten Privatklinikbetreiber Walter Grubmüller ausgedehnt. Im Fokus sind nun zwei Spenden Grubmüllers in Höhe von 2.000 und 10.000 Euro, die an die FPÖ im Gegenzug für „die pflichtwidrige Vornahme eines Amtsgeschäfts“ geflossen sein sollen. Die Verhandlung wurde heute auf Ende August vertagt.

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