Beschlagnahmte tierische Lebensmittel
APA/BMF/ZOLL
Reisezeit

Zoll beschlagnahmt tonnenweise Lebensmittel

Der Zoll hat im ersten Halbjahr 2021 rund 18,5 Tonnen tierische Lebensmittel aus dem Verkehr gezogen. Die Palette reichte von Fleisch über Fisch und Milch bis Honig. Für die Einfuhr in die EU gelten hier strenge Bestimmungen, die Reisenden oft gar nicht bewusst sind. Trotz Pandemie und Grenzschließungen sind die Mengen heuer schon größer als im gesamten Vorjahr.

Im letzten Jahr hatte sich die Menge laut Daten des Finanzministeriums auf 13,6 Tonnen summiert, heuer entsprechen allein die Zahlen aus dem ersten Halbjahr einer Steigerung von 36 Prozent. Den größten Anteil machten mit knapp 13 Tonnen Fleisch- und Fleischerzeugnisse aus.

Bei rund 4,5 Tonnen handelte es sich um Milch und Milchprodukte, weiters mehrere hundert Kilogramm Fisch, Eier und Honig. Der größere Teil davon (57 Prozent) wurde bei mobilen Kontrollen sichergestellt, der kleinere bei Einfuhrkontrollen im Reiseverkehr, wie es am Sonntag in einer Presseaussendung des Ministeriums hieß.

Nach dem Tierseuchengesetz beschlagnahmt

Laut dieser Aussendung wurden allein an der Zollstelle des Flughafens Wien Schwechat im Vorjahr rund drei und heuer bereits zwei Tonnen Lebensmittel nach dem Tierseuchengesetz (TSG) beschlagnahmt – und das, so wurde betont, obwohl die Zahl der Reisenden pandemiebedingt stark eingeschränkt war bzw. ist. Ein „rekordverdächtiger“ Fund seien über 900 Kilogramm Schweine- und Hühnerfleisch in einem überladenen Kleinbus auf der Welser Autobahn (A25) gewesen.

Strenge Bestimmungen bzw. Einfuhrverbote

Viele Reisende kennen die Bestimmungen, auf die das Ministerium in der Aussendung vom Sonntag noch einmal verwies, vielleicht gar nicht, einige lassen es vielleicht einfach darauf ankommen. Jedenfalls unterliegen tierische Produkte strengen Kontrollen, um das Einschleppen von Krankheiten zu verhindern.

Das Finanzministerium betont: „Im Reiseverkehr dürfen Fleisch und Fleischerzeugnisse sowie Milch und Milcherzeugnisse aus fast allen Nicht-EU-Ländern überhaupt nicht in die Europäische Union eingeführt werden. Andere tierische Erzeugnisse unterliegen bei der Einfuhr im Reiseverkehr strengen Beschränkungen, nach denen pro Person nur eine geringe Menge gestattet ist.“ Der Zoll rate „generell dazu, keine Lebensmittel aus privater, unkontrollierter Produktion“ einzuführen.

Finanzminister Gernot Blümel in der Aussendung: „Mit den Kontrollen von tierischen Lebensmitteln leistet der Zoll einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen Tierseuchen. Damit werden die Konsumenten und die Wirtschaft in Österreich geschützt. Für die Einfuhr von Lebensmitteln tierischer Herkunft in die Europäische Union gelten strenge Bestimmungen. Gerade in der Urlaubszeit ist es daher ratsam, sich über die Einfuhrbestimmungen zu informieren.“