COFAG: Opposition wendet sich an VfGH

Die staatliche Coronavirus-Hilfsagentur (COFAG) zeichnet für die Auszahlung der meisten Coronavirus-Unternehmenshilfen verantwortlich und ist mit der ÖVP bzw. den Grünen nahen Geschäftsführern besetzt. Sie stand von Anfang an in der Kritik der Oppositionsparteien.

Heute bekräftigten SPÖ, FPÖ und NEOS ihre Beanstandungen an der „Blackbox COFAG“. Nun wenden sie sich via Drittelbeschwerde an den Verfassungsgerichtshof (VfGH), um das COFAG-Konstrukt zu bekämpfen und neu zu bauen.

Konkret haben die Oppositionsparteien das Ziel, dass der VfGH aus ihrer Sicht verfassungswidrige Bestimmungen aufhebt, die sich im ABBAG-Gesetz und im Covid-19-Förderungsprüfungsgesetz finden, die zur Gründung der COFAG geführt haben.

Die Finanzsprecher Kai Jan Krainer (SPÖ), Hubert Fuchs (FPÖ) und Karin Doppelbauer (NEOS) rechneten damit, dass noch heuer eine Entscheidung fallen werde.

Opposition vermisst parlamentarische Kontrolle

„Unternehmen brauchen eine Rückzahlung von Hilfen aber nicht zu fürchten“, so Doppelbauer. Es gehe darum, dass die türkis-grüne Bundesregierung lernen müsse, „dass solche Dinge nicht gehen“, sagte sie. Denn die COFAG sei einer parlamentarischen Kontrolle entzogen. Sie verteile „freihändig“ 15 Mrd. Euro. Gleichzeitig fehle es Unternehmen an Rechtssicherheit, da sie keine Bescheide erhielten, so Krainer und Fuchs.

Bei Rechtsfragen werde auf den Zivilrechtsweg verwiesen – und da herrsche zwischen Einzelnen und der Republik „keine Waffengleichheit“. Also wolle man auch die Vermischung von Hoheitsrecht und Privatrecht vom VfGH prüfen lassen. Die Opposition fordert einen eigenen Unterausschuss im Budgetausschuss, der die CoV-Hilfen kontrollieren soll. Ein solcher wurde bisher nicht eingerichtet.

Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) verteidigte am Rande einer Pressekonferenz die Konstruktion der COFAG. Diese habe „rasche und unbürokratische Hilfe“ für die Unternehmen ermöglicht, und es könne alles eingesehen werden. Es sei aber das gute Recht der Opposition, als wichtiges Kontrollorgan Rechtsmittel zu ergreifen.