Slowenien verzichtet doch auf „3-G“-Nachweis für Transit

Für die Durchreise durch Slowenien wird die „3-G-Regel“ nun doch nicht angewendet. Die slowenische Regierung hat heute beschlossen, dass Transit und internationaler Warenverkehr bis zum 15. August zu den Ausnahmen zählen, was eine auflagenfreie Einreise ermöglicht.

Die bisherigen Ausnahmen für Personen im Transit und Gütertransport werden somit verlängert. Die Verlängerung werde diesen Personen ermöglichen, sich an die neue einheitliche Regelung für die Einreise nach Slowenien anzupassen, hieß es in Ljubljana.

Nach Wirbel und Mahnungen, dass die Anwendung der „3-G-Regel“ zum Chaos an den Grenzübergängen führen würde, hat die Regierung im letzten Moment die Ausnahmen für die beiden Kategorien doch beibehalten.

Maximal zwölf Stunden Aufenthalt im Land

Somit wird die Durchreise durch Slowenien, etwa nach oder aus Kroatien, weiterhin auflagenfrei erfolgen können. Reisende müssen das Land in dem Fall aber nach spätestens zwölf Stunden wieder verlassen. Dabei muss man den Behörden nachweisen können, dass man tatsächlich im Transit sei, hieß es.

Für die Fahrer im Warenverkehr gilt als Nachweis die Bescheinigung für Beschäftigte im internationalen Verkehrswesen oder ein anderes Dokument, aus dem ersichtlich ist, dass man im Auftrag des Arbeitgebers unterwegs sei.