EU-Gericht weist Klage gegen AUA-Beihilfen ab

Ryanair und Laudamotion sind vor dem Europäischen Gericht (EuG) mit einer Klage gegen die Staatshilfen für die AUA vorerst gescheitert. Die beiden Fluggesellschaften hatten das Darlehen Österreichs in Höhe von 150 Mio. Euro zur Entschädigung der AUA für Einbußen durch die Coronavirus-Krise vor dem EU-Gericht angefochten.

Die EU-Richter urteilten heute, dass die Beihilfe mit dem Binnenmarkt vereinbar sei. Ryanair kündigte Berufung gegen das Urteil an.

Das Gericht wies die Klage gegen die Beihilfegenehmigung ab, das Urteil ist aber nicht rechtskräftig. Ryanair kündigte umgehend an, das Urteil vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) anzufechten.

„Die Genehmigung staatlicher Beihilfen für die Austrian Airlines durch die Europäische Kommission verstößt gegen die Grundprinzipien des EU-Rechts und hat die Uhr im Prozess der Liberalisierung des Luftverkehrs zurückgedreht, indem sie Ineffizienz belohnt und unlauteren Wettbewerb fördert“, so die irische Fluggesellschaft. „Wir werden nun den EU-Gerichtshof bitten, diese unfaire Subvention zu kippen.“

Dagegen betonte die AUA unter Verweis auf das Urteil, die staatliche Beihilfe an die AUA für die während der Pandemie entstandenen Schäden entspreche dem EU-Recht. „Das Urteil des Europäischen Gerichts ermöglicht es, Austrian Airlines weiterhin auf Flughöhe zu halten“, so die AUA nach der Urteilsverkündung.