Verschärfte Regeln für Tiertransporte bei Hitze

Rund ein Jahr nach dem Tiertransportgipfel seines Vorgängers Rudolf Anschober hat Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (beide Grüne) in einem Erlass an die Landeshauptleute die Vorgehensweise bei Langstreckentransporten von „Lebendtieren“ bei Hitze nachgeschärft.

Der Erlass des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) sieht vor, dass ab einer zu erwartenden Tageshöchsttemperatur von 30 Grad Celsius und darüber der Organisator des Langstreckentransports dazu verpflichtet ist, die Verladung der Tiere in den kühleren Nachtstunden von 22.00 bis 6.00 Uhr durchzuführen. Zudem ist sicherzustellen, dass der Transport bei einer Außentemperatur von unter 30 Grad durchgeführt wird.

Eigenes Portal für Wettervorhersage auf Transportroute

Damit eine einheitliche Beurteilung der Fahrtenbücher möglich ist, soll die Wettervorhersage mit einem im Auftrag des Ministeriums neu dafür geschaffenen Portal der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) erfolgen. Hier werden die Tageshöchsttemperaturen entlang der vom Exporteur vorgegebenen Routen prognostiziert.

Beim Verladen von Exporten von Wiederkäuern nach Südosteuropa muss im Rahmen der Prüfung von Fahrtenbüchern die Hitzesituation am Grenzübergang zwischen Bulgarien und der Türkei berücksichtigt werden.

Zusätzlich werden Exporte in andere Drittstaaten verschärft: „Wird festgestellt, dass entlang der geplanten Route laut Wetterprognose an mehr als drei aufeinanderfolgenden Tagen Tageshöchsttemperaturen von 30 Grad Celsius oder mehr zu erwarten sind, so sind diese Fahrtenbücher nicht zu bestätigen und der Transport nicht zu genehmigen“, heißt es in der neuen Verordnung.