Ungarn steht Vertragsverletzungsverfahren ins Haus

Die Europäische Kommission wird heute voraussichtlich ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn wegen seines umstrittenen Gesetzes zur Informationsbeschränkung über Homosexualität einleiten.

Brüssel werde der Regierung Viktor Orbans einen Brief schicken und das Verfahren für das Vertragsverletzungsverfahren starten, wie ein hochrangiger EU-Vertreter der Nachrichtenagentur AFP sagte. Das vergangene Woche in Kraft getretene Gesetz verbietet in Ungarn „Werbung“ für Sexualität abseits der heterosexuellen Norm.

Das betrifft auch Bücher und Filme zu diesem Thema. Sie müssen mit dem Hinweis „Verboten für unter 18-Jährige“ versehen werden, Filme dürfen nicht mehr zu Hauptsendezeiten ausgestrahlt werden. Die EU – Kommission und Parlament – hatte dieses Gesetz schwer kritisiert.

Von der Leyen sprach von „Schande“

Das Europäische Parlament betonte, das Gesetz sei ein weiteres Beispiel dafür, „dass der graduelle Rückbau der Grundrechte in Ungarn bewusst und vorsätzlich vorangetrieben wird“.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte das Gesetz als „Schande“ bezeichnet und mit rechtlichen Schritten gedroht, wenn Budapest den Text nicht korrigiere. Der rechtsnationalistische Regierungschef Orban warf der EU im Gegenzug eine „beispiellose Kampagne“ gegen sein Land vor.

Der nun heute erwartete Brief der EU-Kommission ist der erste Schritt in einem Verfahren, das bis vor den Europäischen Gerichtshof führen und mit einer Geldstrafe für Ungarn enden könnte.