OGH: Gutscheine von Jochen Schweizer 30 Jahre gültig

Erlebnisgutscheine der deutschen Jochen Schweizer GmbH müssen nicht mehr innerhalb von drei Jahren ab Kauf eingelöst werden, sondern sind 30 Jahre gültig. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden. In den AGB wurden 19 Klauseln für gesetzwidrig erkannt.

Mehr dazu in help.ORF.at