„Ninjapass“ auch für die Sommerschule

Auch für die Sommerschule in den letzten beiden Ferienwochen wird es einen „Ninjapass“ geben. Die Kinder und Jugendlichen müssen für eine Teilnahme dreimal wöchentlich an den schon im abgelaufenen Schuljahr üblichen Selbsttests teilnehmen.

„Ninjapass“ nur bei Test in Schule

Alternativ können sie einen PCR- oder Antigen-Test von einer anderen Teststelle vorlegen – dann müssen sie nicht in der Schule testen, erhalten dafür aber auch keinen „Ninjapass“, hieß es aus dem Bildungsministerium gegenüber der APA.

Der „Ninjapass“ für die Sommerschule wird gelb sein. Er berechtigt in allen Bundesländern außer Wien auch zur Inanspruchnahme von Gastro, Freibad, Friseur und Co., da die Schule als befugte Teststelle gilt.

Gilt nicht für Wiener Kinder

In der Bundeshauptstadt werden dagegen keine Selbsttests für andere Einrichtungen mit „3-G-Regel“ akzeptiert. Wiener Kinder müssen also trotz „Ninjapass“ etwa für einen Restaurantbesuch PCR- oder Antigentests an einer anderen Teststelle absolvieren.

Für die Sommerschule haben sich heuer knapp 40.000 Kinder und Jugendliche angemeldet. Angeboten werden dabei an Volks-, Mittel- und Sonderschulen bzw. an AHS-Unterstufen Deutsch und Mathematik, in der Volksschule zusätzlich Sachunterricht. Auch an manchen Oberstufen wird es ein Kursangebot geben.