CoV-Sonderförderung für bedrohte Kulturbetriebe startet

Das Kunst- und Kulturministerium startet demnächst mit der Ausschüttung der zehn Mio. Euro schweren Sonderförderung für Kulturbetriebe, die aufgrund der Pandemie in existenziellen Schwierigkeiten stecken und bereits alle anderen Hilfsangebote der Regierung in Anspruch genommen haben. Anträge können von 19. Juli bis 31. August gestellt werden, teilte das Ministerium heute in einer Aussendung mit. Pro Antrag werden höchstens 50.000 Euro vergeben.

Die Sonderförderung wurde bereits 2020 im Zuge des Kunstförderungsgesetzes beschlossen. Allerdings habe die Entwicklung der Pandemie und die damit verbundene Weiterentwicklung anderer Unterstützungsmaßnahmen den Start immer wieder verschoben. Schließlich solle die Sonderförderung nur dann zum Einsatz kommen, wenn alle anderen Maßnahmen nicht greifen, heißt es in der Aussendung.

Zielgruppe Selbstständige und KMUs

„Jetzt, an den hoffentlich letzten Ausläufern der Pandemie, kommen sie gerade rechtzeitig, um dort zu unterstützen, wo es noch Lücken gibt“, zeigte sich Grünen-Kunst- und -Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer optimistisch.

Antragsberechtigt sind Selbstständige sowie kleine und mittlere Unternehmen, deren Einnahmen zu mindestens 50 Prozent im Bereich Kunst und Kultur erzielt werden und die bedingt durch die CoV-Pandemie von erheblichen Einnahmenentfällen betroffen sind. Ein unabhängiger Beirat liefert Empfehlungen für die Fördervergabe.