Verordnung zu neuen Restriktionen erlassen

Das Gesundheitsministerium hat gestern Abend die Verordnung zu den neuen Restriktionen erlassen, mit denen man dem Anstieg der Zahl der CoV-Infektionen begegnen will. Laut Verordnung ist ab 22. Juli der Zugang zur Nachtgastronomie nur mehr für geimpfte Personen sowie mit negativem PCR-Testergebnis möglich. Ab 15. August gibt es das Zertifikat für den „Grünen Pass“ außerdem erst bei vollständiger Immunisierung, also mit der zweiten Impfung.

Die Kundmachung vom 16. Juli betrifft konkret Änderungen der Covid-19-Öffnungsverordnung. Explizit geregelt sind nun die strengeren Anforderungen für die Nachtgastronomie, also „Betreiber von Betriebsstätten der Gastgewerbe, in denen mit einer vermehrten Durchmischung und Interaktion der Kunden zu rechnen ist (…), wie insbesondere Diskotheken, Clubs und Tanzlokale“. Kundinnen und Kunden benötigen entweder einen PCR-Test oder eine Impfung. Das heißt, auch der Nachweis einer Genesung ist keine Eintrittskarte mehr.

Vorerst gilt dabei auch ein Erststich bei der Impfung, wenn er mindestens 22 Tage zurückliegt. Das ändert sich mit 15. August, wenn das Regulativ für den „Grünen Pass“ geändert wird. Für diesen wird dann eine Zweitimpfung nötig sein, die nicht länger als 270 Tage zurückliegt oder eine Impfung mit einem Stoff, bei dem nur ein Stich vorgesehen ist, also derzeit Johnson & Johnson. Das heißt, auch beim Eintritt in die Disco muss man ab Mitte August entweder vollständig immunisiert sein oder einen PCR-Test vorweisen.

PCR-Tests als Flaschenhals

Außerhalb Wiens ist das Angebot an PCR-Tests noch gering. An einer Lösung werde gearbeitet, hieß es aus dem Gesundheitsressort gegenüber ORF.at.

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