Sobotka für neue Sterbehilferegelung in Verfassung

Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) ist für eine Verfassungsbestimmung, die nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) den Umgang mit der Sterbehilfe in Österreich regelt.

„Gerade die Frage nach der aktiven Sterbehilfe muss mit Sicherheit in die Verfassung aufgenommen werden“, sagte Sobotka im APA-Interview. In welche Richtung das gehen soll, sagte er aber nicht. „Der Nationalrat muss eine neue Lösung vorlegen, gar keine Frage“, sagte er lediglich dazu.

Der VfGH hatte ja das Verbot des assistierten Suizids aufgehoben. Die katholische Bischofskonferenz hat danach gefordert, das weiter bestehende Verbot der aktiven Sterbehilfe in den Verfassungsrang zu heben.

Neue Haltung

Im Umgang mit NS-belasteten Straßennamen plädiert Sobotka für historische Ergänzungen statt für die Umbenennung. „Das ist ein ganz wesentlicher Punkt, weil es ein offenes und ehrliches Umgehen mit der Geschichte ist.“

Wie die Geschichte den Wechsel zur „Neuen ÖVP“ unter Parteichef und Bundeskanzler Sebastian Kurz sehen wird, müssen für Sobotka schließlich die Historiker klären. Er glaube aber „schon, dass der Zugang ein neuer geworden ist. Und vor allem die Haltung. Haben Sie den Kanzler jemals gesehen, dass er entgleist wäre?“