Facebook: OGH wendet sich an EuGH

Facebooks Vertragsbestimmungen zur Datensammlung kommen beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) auf den Prüfstand. Konkret will der Oberste Gerichtshof (OGH) unter anderem die Frage beantwortet haben, ob die Vereinbarung zur Datenverarbeitung der europäischen Datenschutzgrundverordnung DSGVO entspricht. Die Anfrage geht auf ein vom heimischen Datenschutzaktivisten Max Schrems angestoßenes Verfahren gegen das Onlinenetzwerk zurück.

Der Oberste Gerichtshof bezieht sich bei seinen Fragen auf die Vertragsbestimmungen, laut denen sich Nutzer einverstanden erklären, dass Facebook ihnen Werbung zeigt – und personenbezogene Daten für Anzeigen verwendet, „die relevanter für dich sind“.

Schrems: Trick, um DSGVO zu umgehen

Schrems-Anwältin Katharina Raabe-Stuppnig kritisierte die Regelung als Versuch, die DSGVO mit einem Trick zu umgehen. „Facebook versucht, den Nutzern ihre DSGVO-Rechte zu nehmen, indem es die Einwilligung einfach in einen zivilrechtlichen Vertrag ‚uminterpretiert‘.“ Die Grundverordnung schreibt vor, dass Nutzer über konkrete Verwendungszwecke für ihre Daten informiert werden müssen.

Von Facebook hieß es, man habe die Entscheidung des Gerichts erhalten und sei dabei, sie zu prüfen. „Wir halten uns an die Prinzipien der Datenschutzgrundverordnung und haben unsere Dienste dementsprechend geändert, um unseren Nutzer*innen Transparenz und Kontrolle über ihre Daten zu geben“, erklärte ein Sprecher.

Die Anfrage des Obersten Gerichtshofs datiert bereits vom 23. Juni, Schrems’ Datenschutzorganisation Noyb machte sie heute öffentlich.