Bericht: Blümel-Hausdurchsuchung offenbar ergebnislos

Die viel beachtete Hausdurchsuchung bei Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) hat offenbar nichts Relevantes zutage gefördert. Das schreibt zumindest der „Kurier“, der aus einem Bericht des Bundeskriminalamts an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft zitiert. Bei der Razzia vergangenen Februar waren zehn elektronische Geräte sichergestellt und anschließend analysiert worden.

Ermittelt wird ja wegen des Verdachts der Bestechlichkeit. Bezug genommen wird auf einen Schriftverkehr zwischen Blümel, damals Kommunalpolitiker, und dem ehemaligen Novomatic-Manager Harald Neumann, in dem Letzterer um ein Gespräch mit dem damaligen Außenminister Sebastian Kurz (ÖVP) ersucht und in einem Atemzug die Themen „Spende“ und „Problem in Italien“ erwähnt. Der Glücksspielkonzern hatte damals Schwierigkeiten mit der Justiz des Nachbarlands.

Nun haben die Ermittler aber laut „Kurier“ keine Hinweise gefunden, die auf eine Spende oder das Steuerproblem bei der Novomatic hindeuten. Auf dem Handy wurden freilich erst Daten ab Anfang 2020 gefunden, also ab dem Zeitpunkt, an dem Blümel den Posten des Finanzministers übernahm.

Van der Bellen versteht zögerliche Aktenlieferung nicht

Bundespräsident Alexander Van der Bellen äußerte indes Unverständnis darüber, warum Blümel bei der Aktenlieferung an den „Ibiza“-Untersuchungsausschuss so „zögerlich“ agiert hatte. „Ich verstehe nicht ganz, warum ich gezwungen war, über den Umweg des Auftrags des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) eine Exekution durchzuführen“, sagte das Staatsoberhaupt im Interview mit den „Vorarlberger Nachrichten“ („VN“, Mittwoch-Ausgabe).

Lob für Aufteilung von Sektionen durch Zadic

Das hätte man auch mit weniger Aufsehen und dem gleichen Ergebnis durchführen können, so Van der Bellen. Gleichzeitig mahnte der Bundespräsident im „VN“-Interview neuerlich Respekt vor der Justiz ein. „Sie muss ungehindert arbeiten können.“ Lob gab es hingegen für Justizministerin Alma Zadic (Grüne) für die Trennung der Strafrechts- und Legistik-Sektion, was ihr „innerkoalitionär erhebliche Widerstände“ eingebracht habe.

Dass die Akten, die zuletzt vom Straflandesgericht geliefert wurden, offenbar nicht ganz identisch sind mit dem, was Blümel zuvor an den U-Ausschuss geliefert hatte, bereitet Van der Bellen gegenüber den „Salzburger Nachrichten“ (Mittwoch-Ausgabe) kein Kopfzerbrechen: „Unter Juristen gehen die Auffassungen darüber, was richtig ist und was nicht, oft auseinander.“ Das von ihm beauftragte Wiener Straflandesgericht habe jedenfalls „ausgezeichnete Arbeit“ geleistet.

Kritik an Klagen als politisches Instrument

Ob die Verfahrensordnung von U-Ausschüssen geändert werden soll, sei Sache des Parlaments. Unbehagen bereitet Van der Bellen aber, dass der Verfassungsgerichtshof als Schiedsrichter in politischen Fragen angerufen wird. In der Frage, ob künftig ein Richter U-Ausschüsse leiten solle, gab Van der Bellen zu bedenken, dass diese keine Gerichte, sondern parlamentarische, also politische Gremien seien.

Dass Parteien immer öfter mit Klagen und Anzeigen gegeneinander vorgehen, sei „keine gute Entwicklung“. Die Frage, ob Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) bei einer Anklage wegen Falschaussage im „Ibiza“-U-Ausschuss zurücktreten müsse, beantwortete Van der Bellen nicht: „Ich habe es mir zur Regel gemacht, über hypothetische Fragen nicht öffentlich zu spekulieren.“

Genauso wenig wollte er vorerst die Frage nach seiner Kandidatur für eine zweite Amtszeit beantworten. Bis zur Wahl im Oktober 2022 vergehe noch viel Zeit.