Innenministerium präsentierte Bericht zu Hassverbrechen

Das Innenministerium hat gestern seinen ersten Bericht zu „Hate Crime“, also Verbrechen, die sich gegen vermeintliche Angehörige bestimmter Gesellschaftsgruppen wenden, veröffentlicht. Den Angaben zufolge wurden innerhalb eines halben Jahres 1.936 strafbare Handlungen dieser Art von der Polizei erfasst. „Hassverbrechen sind Straftaten, die über die Straftat hinaus eine Bedeutung für die Gesellschaft haben“, sagte Ressortchef Karl Nehammer (ÖVP).

Hassverbrechen basieren auf Hass der Täter etwa aufgrund der Religion, der Weltanschauung oder der sexuellen Orientierung ihrer Opfer. „All das ist vollkommen unzulässig in einer freien Demokratie“, sagte Nehammer. Für die Polizei sei es entsprechend wichtig, was hinter einer Straftat steht. Dann könne man sich als demokratische Gesellschaft auch dagegen wehren.

Es werde noch länger dauern, bis schlüssige Erkenntnisse aus den erhobenen Zahlen gezogen werden könnten, sagte der stellvertretende Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit, Reinhard Schnakl. Was man jetzt schon sagen könne: Nur 22 Prozent der Anzeigen bezogen sich im Erhebungszeitraum – November 2020 bis April 2021 – auf Straftaten im Internet, 15 Prozent betrafen den privaten, der Großteil den öffentlichen Raum.

Vor den Vorhang wurde bei der Präsentation des Berichts auch ein Polizeischüler geholt. Er sei aufgrund seines Migrationshintergrunds selbst oft mit Vorurteilen konfrontiert. „Mir als Polizist ist es ein großes Anliegen, mich mit der Vorurteilskriminalität zu beschäftigen“, meinte er – „vor allem weil ich weiß, wie das ist“.