Slowenien: Etappensieg für STA im Streit mit Regierung

Im Streit um die Finanzierung der staatlichen slowenischen Nachrichtenagentur STA hat das Verwaltungsgericht eine umstrittene Regierungsverordnung zur Finanzierung und Tätigkeit der Agentur vorläufig ausgesetzt. Damit wurde einem Antrag der STA stattgegeben, die mit einer Klage die im Juni verabschiedete Regelung unter Vorwurf der Gesetzeswidrigkeit anfechtet, berichtete die STA heute.

Über die Klage muss noch endgültig entschieden werden, vorerst wurde nur die Anwendung der neuen Regelung ausgesetzt. Das Gericht folgte offenbar der Argumentation der Agentur, dass mit dem weiteren Gebrauch der Verordnung ein schwer zu reparierender Schaden entstanden wäre.

Regelung von Anfang an in Kritik

Die Regierung unter dem rechtskonservativen Premier Janez Jansa hatte die neue Regelung im Juni beschlossen, nachdem sie zu Jahresanfang die gesetzlich vorgeschriebene Budgetfinanzierung eingestellt hat, weswegen die Agentur von Insolvenz bedroht ist. Die STA und Journalistenorganisationen kritisierten von Anfang an, dass die Regelung auch in die Redaktions- und Verwaltungsautonomie eingreife.

Die Verordnung regelt den öffentlichen Dienst der STA – dazu gehört die frei zugängliche Berichterstattung über die wichtigsten Ereignisse im Land – und seine Finanzierung im Detail. Beides ist zwar schon in einem Gesetz über die STA aus dem Jahr 2011 festgelegt. Darüber hinaus ist die Regierung in einem der Coronavirus-Gesetzespakete explizit zur Finanzierung in diesem Jahr verpflichtet, auch wenn es dafür keinen Vertrag zwischen der STA und dem Regierungspresseamt (UKOM) gibt.

Seit mehr als 200 Tagen ohne staatliche Zuschüsse

STA-Direktor Bojan Veselinovic begrüßte die Gerichtsentscheidung als „eine weitere Bestätigung vonseiten der Justiz, dass die Regierung schon längst unsere Tätigkeit finanzieren sollte“. Dabei wies er auf die gesetzliche Verpflichtung der Regierung hin, berichtete die STA. Die Agentur hat gegen UKOM, das monatliche Zahlungen für den öffentlichen Dienst verweigert, mehrere Vollstreckungsverfahren laufen.

Seit 202 Tagen harrt die STA ohne staatliche Zuschüsse aus, obwohl sie ihre Verpflichtungen bezüglich des öffentlichen Dienstes ausfüllt. Der Direktor kündigte heute an, UKOM dazu aufzurufen, die Finanzierung gemäß dem Gesetz unverzüglich aufzunehmen. Die STA ist zur Hälfte von staatlichen Mitteln abhängig, in dem Streit geht es um eine Jahressumme von rund zwei Millionen Euro.

Derzeit laufen zwischen UKOM und der STA Verhandlungen über einen neuen Vertrag, den die Regierungsseite zwingend für die Finanzierung im Jahr 2021 sieht, obwohl im Gesetz genau das Gegenteil steht. UKOM stellte die STA vor ein Ultimatum, den Vertrag umgehend zu unterzeichnen, um die Mittel freizugeben.