Dieselskandal: Frist für Neuwagenersatz gesetzt

Wer ein vom Dieselskandal betroffenes Neufahrzeug gegen einen Ersatzwagen des Nachfolgemodells tauschen will, muss seinen Anspruch innerhalb von zwei Jahren ab Vertragsabschluss angemeldet haben – sonst hat er nach einer Entscheidung des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH) Pech gehabt. Die Richterinnen und Richter setzten heute in Karlsruhe eine klare zeitliche Grenze für die Nachlieferung, die es bisher nicht gab.

Der Anwalt eines Käufers sprach nach dem Urteil von einem „Schock“ (Az. VIII ZR 254/20 u.a.). Mehrere Käufer und Käuferinnen hatten für ihre schon deutlich älteren Volkswagen Neuwagen als Ersatz gefordert. Die ursprünglichen Modelle wurden da schon nicht mehr produziert. Dann bekämen die Händler aber abgefahrene Autos und müssten ohne Ausgleich komplett neue Fahrzeuge bereitstellen, erläuterte die Vorsitzende Richterin, Karin Milger.

Das sei nicht im Sinne einer gerechten Abwägung der Interessen beider Seiten. Ein VW-Sprecher hatte vor der Verhandlung gesagt, die Zahl der betroffenen Verfahren liege im mittleren zweistelligen Bereich.

Die Vorinstanzen hatten unterschiedlich entschieden: Mal gestanden sie den Kunden das Recht auf einen Ersatz für ihren Neuwagen zu – im Zweifel auch ein neueres Modell. In anderen Fällen hielten sie ein Softwareupdate für 100 Euro für verhältnismäßiger und ausreichend. Die Verkäufer und Verkäuferinnen hatten allesamt keine Verjährung geltend gemacht. Je nach Fall wies der BGH nun Revisionen zurück oder bestätigte die Urteile. Ein Verfahren muss auch neu verhandelt werden.