Informationsfreiheitsgesetz verzögert sich noch

Die Begutachtung zum Ende des Amtsgeheimnisses – des Informationsfreiheitsgesetzes – verzögert sich noch, obwohl die Begutachtung vor etlichen Wochen abgelaufen ist. Dass bis jetzt kein Gesetzesentwurf den Ministerrat passiert hat, begründete die Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) gegenüber der APA damit, dass man sich Zeit nehmen wolle, die Einwände zu berücksichtigen.

Bedenken bezüglich Aufwand für Behörden

Gemeinden, Länder aber auch Ministerien hatten vor einer Bürokratiewelle gewarnt. Entsprechende Bedenken nehme sie „sehr ernst“, versicherte Edtstadler. Ihr gehe es darum, die Verwaltung „funktionsfähig“ zu halten und trotzdem „Vorteile in Richtung mehr Transparenz sicherzustellen“.

Ob es hier noch Einschränkungen geben könnte oder die Beantwortungsfrist ausgedehnt werden könnte, ließ die Ressortchefin offen.

Dissenting Opinion: „Letztlich politische Abwägung“

Gleiches gilt für die Einwände des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) gegen jene Bestimmung, die Verfassungsrichtern die Veröffentlichung einer abweichenden Meinung ermöglichen würde. Hier seien die Argumente in der Begutachtung von beiden Seiten im Wesentlichen dieselben gewesen wie schon im Vorfeld: „Letztlich wird es eine politische Abwägung sein, ob man es macht.“

Zusätzliche Aspekte rund um Bundesstaatsanwalt

Auch „keine kleine Reform“ ist für die Verfassungsministerin jene zum neuen Bundesstaatsanwalt als neue Weisungsspitze. Denn für Edtstadler braucht es damit verbunden ein ganzes Paket, das etwa die Beschuldigtenrechte stärkt und eine höhere Vergütung bringt, wenn man freigesprochen wird oder das Verfahren eingestellt wird.