U-Ausschuss: Edtstadler für höhere Bußen bei Aktenweitergabe

Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) tritt für höhere Sanktionen ein, wenn in U-Ausschüssen vertrauliche Akten an die Öffentlichkeit gespielt werden.

Grundsätzlich empfiehlt sie im APA-Sommerinterview den Parlamentarierinnen und Parlamentariern, künftig ein besseres Klima in solchen Gremien herzustellen und U-Ausschüsse nicht parallel zu Strafverfahren durchzuführen. Bei FPÖ und NEOS sorgten Edtstadlers Aussagen für Kritik.

Informationsfreiheit: „Alles noch einmal durchdenken“

Was das Informationsfreiheitsgesetz angeht, will Edtstadler „alles noch einmal durchdenken“. Die Begutachtung zum Ende des Amtsgeheimnisses war schon vor etlichen Wochen abgelaufen. Dass bis jetzt kein Gesetzesentwurf den Ministerrat passiert hat, begründete die Kanzleramtsministerin damit, dass man sich Zeit nehmen wolle, die Einwände zu berücksichtigen.

Auch „keine kleine Reform“ ist für die Verfassungsministerin jene zum neuen Bundesstaatsanwalt als neue Weisungsspitze. Denn für Edtstadler braucht es damit verbunden ein ganzes Paket, das etwa die Beschuldigtenrechte stärkt und eine höhere Vergütung bringt, wenn man freigesprochen wird oder das Verfahren eingestellt wird.

„Inquisitionelles Verfahren“

Dafür gilt es für Edtstadler, die Polarisierung und Politisierung rund um die Justiz, die sie mit großer Sorge sehe, wieder in den Griff zu bekommen. Dabei sprach sie auch den von allen Seiten mit großer Emotion bespielten U-Ausschuss an. Aus ihrer Sicht wäre eine Änderung der Verfahrensordnung ratsam, wobei das aber Aufgabe des Parlaments sei.

Wenn ein Ausschuss wie ein „inquisitionelles Verfahren“ geführt werde, tue das weder der parlamentarischen Kontrolle noch der Justiz gut, sagte die Ministerin. Befremdlich sei für sie, wenn – wie jüngst durch NEOS geschehen – klassifizierte Akten sinngemäß mit dem Argument an die Öffentlichkeit gespielt würden, dass man selbst entscheide, was nach außen gelangen müsse.

So etwas sei „außerhalb der Würde eines Rechtsstaats“. Damit werde die Geheimhaltung ad absurdum geführt. Höhere Bußen erscheinen Edtstadler in solchen Fällen angemessen: „Wenn es keine Sanktionen gibt, dann ist es meistens so, dass man nicht geneigt ist, sich dem zu unterwerfen.

Kritik der Opposition

Den Abgeordneten empfiehlt Edtstadler dabei, sich selbstkritisch einer Eigendiskussion zu stellen. NEOS-Justizsprecher Johannes Margreiter nannte das eine Dreistigkeit: „Wenn jemand die Justiz politisiert und im Würgegriff hat, unabhängige Ermittlungen mit permanenten Störfeuern behindert und mit ständigen substanzlosen Angriffen zu diskreditieren versucht, dann ist das die ÖVP und das türkise Establishment rund um Kanzler Sebastian Kurz.“ SPÖ-Klubvize Jörg Leichtfried glaubt, dass es Edtstadler darum geht, den Abgeordneten die Kontrollarbeit möglichst schwer zu machen.

Dem Argument, dass ein Verzicht auf eine parallele Untersuchung von Justiz und Parlament einen U-Ausschuss auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschieben würde, entgegnet Edtstadler, dass mit der anstehenden Justizreform die Verfahren auch schneller werden sollen.

Der freiheitliche Fraktionschef im U-Ausschuss, Christian Hafenecker, nannte das „völlig daneben“. Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) würde vermutlich nicht einmal zurücktreten, wenn er verurteilt werde. Daher brauche es parallel parlamentarische Aufklärung zur politischen Aufklärung.