Genozidleugnung in Bosnien künftig verboten und strafbar

Per Ergänzung des Strafrechts ist in Bosnien-Herzegowina ab sofort die Leugnung des Völkermords untersagt und strafbar. Eine entsprechende Entscheidung fällte heute der scheidende internationale Bosnien-Beauftragten Valentin Inzko. Er hat Sonderbefugnisse, um derartige Beschlüsse zu fassen. Auf Genozidleugnung stehen Haftstrafen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.

Laut Dayton-Friedensabkommen von 1995 kann der internationale Bosnien-Beauftragte u. a. Gesetze erlassen. Das bosnische Parlament muss die Strafrechtsänderung noch bestätigen.

Das serbische Mitglied im bosnischen Staatspräsidium, Milorad Dodik, kritisierte die Entscheidung des Österreichers Inzko umgehend als „unbegründet“. In Srebrenica habe es keinen Völkermord gegeben, sagte Dodik.

Nach der Einnahme der damaligen muslimischen Enklave Srebrenica im Juli 1995 ermordeten bosnisch-serbische Truppen in einem Völkermord, auf den Inzkos Gesetzesänderung abzielt, rund 8.000 Männer und Buben.

Schallenberg bedauert Einsatz der „Bonn Powers“

ÖVP-Außenminister Alexander Schallenberg bedauerte bei einem Besuch in Kroatien den Einsatz der als „Bonn Powers“ bekannten Sonderbefugnisse des internationalen Bosnien-Beaufragten. „So sehr ich emotionell und gedanklich den Schritt verstehe, so sehr bedauere ich, dass so ein Schritt im 21. Jahrhundert überhaupt notwendig ist“, sagte Schallenberg.

Ziel müsse es sein, dass es die „Bonn Powers“ in Zukunft nicht mehr gebe. „Es liegt aber letzten Endes an Bosnien-Herzegowina selber, eine Situation zu schaffen, wo es nicht mehr einen internationalen Vertreter bräuchte, der solche Befugnisse hat“, so der Außenminister.

Der kroatische Außenminister Gordan Grlic Radman bezeichnete die Anerkennung des Genozids als „Frage zivilisatorischer Werte“. Er verwies darauf, dass Inzko am Ende seines Mandats sei und seine Sonderbefugnisse, auf die er ein Recht hatte, jahrelang nicht benutzt habe.