Ausnahme für Zeltfeste: Nachtgastronomen wollen klagen

Dass bei Zeltfesten lediglich die „3-G-Regel“ gilt, während in der Nachtgastronomie nur getestete oder geimpfte Personen Eintritt haben, landet nun vor Gericht. Der Verband der österreichischen Nachtgastronomie bringt einen Individualantrag beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein. Diese Entscheidung hat der Verband gestern getroffen, so Verbandssprecher Stefan Ratzenberger zu den „Oberösterreichischen Nachrichten“.

Wegen „Gefährdung der Allgemeinheit“ durch die lockereren Regeln für Zeltfeste könnten auch noch Klagen bei Oberlandesgerichten in einzelnen Bundesländern folgen, sagte Ratzenberger der Zeitung.

Innerhalb einer Woche habe die Branche in acht Bundesländern 90 bis 95 Prozent ihrer Umsätze eingebüßt. Nur in Wien, wo mit den Gurgeltests bereits ein flächendeckendes PCR-Testsystem verfügbar ist, sei die Lage etwas besser, 45 Prozent Umsatz hätten die Nachtlokale aber auch in der Bundeshauptstadt verloren.

Gäste zeigen Verständnis für Kontrollen

Der Zugang zu Diskotheken und Nachtlokalen ist beschränkt auf Menschen, die geimpft sind oder einen gültigen PCR-Test vorweisen können. Laut einem Nachtgastromitarbeiter im Burgenland würden die Gäste Verständnis für die Zugangskontrollen haben.

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