Eintrittskontrolle in einem Lokal
APA/Helmut Fohringer
CoV-Regeln für Gastro

Schärfere Kontrollen per Erlass angeordnet

„Geimpft“, „getestet“ und abgesehen von der Nachtgastro auch „genesen“ bilden die zentrale Grundlage hinter den Öffnungsschritten in der laufenden Coronavirus-Krise. Was die Kontrolle der „3-G-“ bzw. „2-G-Regel“ betrifft, hapert es nach den Worten von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) allerdings „da und dort“ noch. Aus diesem Grund werden die lokalen Gesundheitsbehörden nun per Erlass angewiesen, die Kontrollen zu verschärfen, wie Mückstein am Montag zusammen mit Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) bekanntgab.

„Die Behörden werden im Erlass des Gesundheitsministeriums aufgefordert, einen risikobasierten Ansatz zu verfolgen, insbesondere unter Berücksichtigung der aktuellen lokalen epidemiologischen Lage“, heißt es dazu in einer Aussendung des Gesundheitsministeriums.

Konkret sollen die Gesundheitsbehörden die Umsetzung der CoV-Vorgaben nun „in enger Zusammenarbeit mit der Exekutive“ verstärkt kontrollieren. Das gilt für verschiedene Bereiche, zielt aber vor allem auf Gastro und Nachtgastro, wo der Aussendung zufolge nun auch Schwerpunktkontrollen vorgesehen seien.

Schärfere Kontrollen in der Nachtgastronomie

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) hat jetzt eigens eine Verordnung erlassen, die überall in den Lokalen Kontrollen in Bezug auf die Einhaltung der CoV-Regeln vorsieht.

Ziel: Offen halten und gut in den Herbst starten

Jede Maßnahme sei nur dann zielführend, wenn sie auch eingehalten wird, so Mückstein: „Daher weise ich die lokalen Behörden nun per Erlass an, die Einhaltung der 3-G- und 2-G-Regel verstärkt zu kontrollieren. Ein Schwerpunkt soll dabei auf die Gastronomie gesetzt werden.“ Ziel sei, offen zu halten „und gut in den Herbst starten zu können“.

Die Kontrolle der „3-G“- und „2-G“-Nachweise liegt laut Köstinger auch im Interesse der Gastronomiebetriebe, gelte es doch zu verhindern, dass in diesem Bereich Cluster entstehen. Nur die Einhaltung der CoV-Vorgaben und eine konsequente Kontrolle „wird dazu führen, dass wir die Infektionszahlen im Griff behalten“.

„Wie bereits im Winter bei den Kontrollen in Skigebieten wird es auch hier gemeinsame Schwerpunktaktionen zur Kontrolle der Einhaltung der geltenden Covid-Regeln geben“, zitiert das Gesundheitsministerium auch Innenminister Karl Nehammer: „Die Polizei unterstützt dabei die Gesundheitsbehörden in ihrer Tätigkeit.“

Ausnahme für Zeltfest nun Fall für Justiz

Eine Verschärfung der Kontrollen stellten Mückstein und Köstinger bereits vor rund einer Woche unmittelbar vor Inkrafttreten der jüngsten CoV-Maßnahmen in den Raum. Sie umfassten eine Verschärfung der Zugangsregelungen für die Nachtgastronomie. Diese kann seit 22. Juli nur noch genutzt werden, wenn ein negativer PCR-Test vorliegt oder eine Impfung vorgewiesen werden kann. Eine Genesung reicht ebenso wenig wie ein Antigen-Test. Hinter der Maßnahme standen ein Anstieg bei den nachgewiesenen CoV-Infektionen, speziell im Bereich der seit 1. Juli wieder geöffneten Nachtgastronomie.

Ausgenommen von den verschärften Zugangsregelungen sind Zusammenkünfte wie Zeltfeste. Dass hier lediglich die „3-G-Regel“ gilt, während in der Nachtgastronomie nur getestete oder geimpfte Personen Eintritt haben, landet unterdessen vor Gericht. Der Verband der österreichischen Nachtgastronomie bringt einen Individualantrag beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein. Diese Entscheidung hat der Verband am Samstag getroffen, sagte Verbandssprecher Stefan Ratzenberger nach Angaben der „Oberösterreichischen Nachrichten“.

Wegen „Gefährdung der Allgemeinheit“ durch die lockereren Regeln für Zeltfeste könnten auch noch Klagen bei Oberlandesgerichten in einzelnen Bundesländern folgen, sagte Ratzenberger der Zeitung zufolge. Innerhalb einer Woche habe die Branche in acht Bundesländern 90 bis 95 Prozent ihrer Umsätze eingebüßt. Nur in Wien, wo mit den Gurgeltests bereits ein flächendeckendes PCR-Testsystem verfügbar ist, sei die Lage etwas besser, 45 Prozent hätten die Nachtlokale aber auch in der Bundeshauptstadt verloren.