Verfahren wegen EU-Urheberschutzes gegen Österreich

Die EU-Kommission geht gegen 23 EU-Länder – darunter auch Österreich – vor, die eine Richtlinie zu Urheberrechten nicht schnell genug oder wohl unzureichend in nationalem Recht verankert haben. Man habe sich entschlossen, Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, teilte die Kommission heute mit. Am Ende solcher Verfahren können Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof stehen. Die EU-Kommission ist unter anderem dafür zuständig, über die Einhaltung von EU-Recht zu wachen.

Die EU hatte die Richtlinie bereits 2019 verabschiedet, sie musste eigentlich bis zum 7. Juni in nationales Recht umgesetzt werden. Im Kern geht es darum, Regeln rund um das Internet und das Verhältnis zwischen Urhebern, Internetplattformen und Nutzern sowie Nutzerinnen festzulegen. Zu den Staaten, gegen die nun vorgegangen wird, zählen neben Österreich auch Belgien, Tschechien, Italien, Polen und Frankreich.

Vor der EU-Richtlinie hatte es vor Jahren Proteste und Demonstrationen in vielen Ländern gegeben. Internetnutzer befürchteten Einschränkungen durch Upload-Filter, die Dateien beim Hochladen prüfen.

Österreich hatte der heftig umstrittenen Reform des EU-Urheberrechts im April 2019 zugestimmt. Aus Sicht der Befürworter geht es darum, Plattformen, die wissentlich mit fremden Inhalten Geld verdienen, zu einer fairen Lizenzierung zu zwingen. Die Warnung vor Upload-Filtern weisen sie als Panikmache zurück.