Richter und nicht WKStA befragt Kurz

Bezüglich des bestehenden Verdachts der falschen Beweisaussage vor dem „Ibiza“-Untersuchungsausschuss wird Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) von einem Richter bzw. einer Richterin vernommen. „Diese Entscheidung zur gerichtlichen Beweisaufnahme betrifft ausschließlich die Beschuldigteneinvernahme des Bundeskanzlers“, teilte das Justizministerium heute per Aussendung weiter mit: „Der weitere Ablauf des Verfahrens gegen den Bundeskanzler bleibt davon unberührt.“

Den Ministeriumsangaben zufolge bleibt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) „als fallführende Staatsanwaltschaft Herrin des Verfahrens“. Darüber hinaus handle es sich um „eine Einzelfallentscheidung, die keine unmittelbaren Schlüsse für andere Verfahren und Beschuldigte zulässt“. Was das weitere Prozedere betrifft, werde die WKStA nun beim Landesgericht für Strafsachen Wien einen Antrag stellen.

Einem „Presse“-Bericht zufolge habe das Justizministerium eine entsprechende Weisung erteilt, die dem Wunsch von Kurz’ Rechtsvertreter entspricht. Die WWKStA habe Kurz an sich selbst befragen wollen, so die Zeitung. „Die Entscheidung wurde ausschließlich aus rechtlichen Erwägungen aufgrund der besonderen Bedeutung der Straftat und des Beschuldigten getroffen“, hieß es dazu vom Ministerium. Wann die Beschuldigteneinvernahme stattfindet, ist noch unklar.

Ermittlungen nach Anzeige

Die WKStA ermittelt nach einer Anzeige gegen Kurz wegen des Verdachts, den „Ibiza“-U-Ausschuss in mehreren Punkten falsch informiert zu haben. Im Kern geht es dabei um die Frage, wie intensiv Kurz unter Türkis-Blau in die Reform der Staatsholding ÖBAG involviert war.

Bei seiner Befragung im Ausschuss hatte der Kanzler seine Rolle bei der Auswahl des Aufsichtsrats sowie bei der Bestellung des umstrittenen Ex-ÖBAG-Chefs Thomas Schmid heruntergespielt und sinngemäß von normalen Vorgängen gesprochen. Später aufgetauchte Chatprotokolle legen allerdings eine enge Abstimmung zwischen Schmid und Kurz nahe.

Zuletzt hatte Kurz gemeint, auch bei einer Anklageerhebung gegen ihn nicht zurücktreten. „Ja, selbstverständlich“, antwortete Kurz in einem Interview mit der „Bild“-Zeitung auf die Frage, ob ein Angeklagter Bundeskanzler sein könne. SPÖ, FPÖ und NEOS übten scharfe Kritik. Es gilt die Unschuldsvermutung.