Lebensmittel: Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich

Die EU-Kommission hat Vertragsverletzungsverfahren gegen zwölf Mitgliedsstaaten eingeleitet, da diese EU-Vorschriften zum Verbot unlauterer Handelspraktiken im Agrar- und Lebensmittelsektor nicht umgesetzt haben sollen. Zu diesen Ländern zählt auch Österreich. Nun sind zwei Monate Zeit für eine Reaktion.

Durch die Richtlinie aus dem Jahr 2019 soll der Schutz aller europäischen Landwirtinnen und Landwirte sowie kleiner und mittlerer Lieferanten vor 16 unlauteren Handelspraktiken größerer Käufer in der Lebensmittelversorgungskette gewährleistet werden.

„Dringender Handlungsbedarf“

NEOS übte Kritik an Landwirtschaftsminister Elisabeth Köstinger (ÖVP): „Das EU-Verfahren gegen Österreich zeigt die Schieflage am österreichischen Lebensmittelmarkt. Nach wie vor wird in Österreich zugunsten der Handelsriesen und nicht der Bäuerinnen und Bauern entschieden. Verantwortlich dafür ist Köstinger und die ÖVP, die sich offenbar immer nur als Partei der kleinen Landwirtschaftsbetriebe aufspielt. Es besteht dringender Handlungsbedarf seitens der Bundesregierung.“

Aus dem Landwirtschaftsministerium hieß es gestern Nachmittag, dass die für die Umsetzung der Richtlinie notwendigen Gesetzestexte vom zuständigen Wirtschaftsministerium bereits vorgelegt wurden und sich regierungsintern in Abstimmung befinden. Sie sollen in den nächsten Wochen in Begutachtung gehen und zeitgerecht mit Jahresbeginn 2022 in Kraft treten.