OÖ-Wahl: Einspruchsfrist gegen Wählerverzeichnisse endet

In Oberösterreich endet heute die Auflage- und Einspruchsfrist gegen die Wählerverzeichnisse für die Landtagswahl und die Kommunalwahlen am 26. September. Zehn Tage lang konnte man Korrekturen beantragen. In strittigen Fällen entscheidet das Landesverwaltungsgericht. Zwar gibt es gewisse Unwägbarkeiten durch die Zustelldauer, aber am 15. August sollte die letzte Entscheidung gefällt worden sein.

Dann steht auch die genaue Zahl der Wahlberechtigten fest, die Größenordnung liegt bei gut 1,1 Millionen Bürgern und Bürgerinnen. Wahlberechtigt ist, wer spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat und am Stichtag (6. Juli) österreichischer Staatsbürger bzw. österreichische Staatsbürgerin mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich – bzw. im Fall der Kommunalwahl der jeweiligen Gemeinde – war.

Bei der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl sind zudem EU-Bürger und EU-Bürgerinnen mit Hauptwohnsitz in der betreffenden Gemeinde zugelassen. Ein Ausschluss vom Wahlrecht kann nur im Rahmen eines Gerichtsurteils erfolgen.