Ankunftshalle im Flughafen Wien
ORF.at/Christian Öser
PCR-Test auf Flughäfen

Verschärfte Einreiseregeln ab Dienstag

Ab Dienstag gelten für Reiserückkehrende sowie Urlauberinnen und Urlauber aus den Niederlanden, Spanien oder Zypern auf österreichischen Flughäfen neue Regeln. Bei der Einreise muss entweder ein Nachweis über eine Vollimmunisierung oder ein negatives PCR-Testergebnis mitgeführt werden. Falls ein Test nicht „unverzüglich“ möglich ist, kann man trotzdem einreisen. Man muss den Test aber binnen 24 Stunden nachholen.

Bisher musste man für die Einreise „einen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr“ mitführen, darunter fielen auch Antigen-Schnelltests. Mit der Novelle der Einreiseverordnung, die in der Nacht auf Donnerstag kundgemacht wurde, fällt diese Möglichkeit nun weg. Wer aus den Niederlanden, aus Spanien oder aus Zypern über den Luftweg nach Österreich einreist, muss ein negatives PCR-Testergebnis oder einen Impfnachweis vorlegen.

Die neuen Bestimmungen sehen auch vor, dass sich Reisende ohne entsprechende Nachweise registrieren und auf dem Flughafen „unverzüglich“ einen PCR-Test nachholen müssen. Falls ein solcher „aufgrund besonderer Umstände“ nicht „unverzüglich“ auf dem Flughafen möglich ist, muss der Test binnen 24 Stunden nachgeholt werden. Darunter fallen laut Gesundheitsministerium etwa eine Einreise nach den Öffnungszeiten der Teststation oder fehlende Testkapazitäten aufgrund eines unerwartet großen Andrangs. Auch allfällige Wartezeiten mit Kleinkindern könnten dazu zählen, wie es hieß.

Nachgeholte PCR-Tests werden kontrolliert

Vorgesehen sei, dass dann die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde kontrolliert, ob der Test nachgeholt wurde. Die Kontaktdaten der zu testenden Person werden erhoben, es besteht aber keine unmittelbare Quarantänepflicht, so das Gesundheitsministerium. In Quarantäne müssen Einreisende erst bei einem positiven Ergebnis. Personen, die den PCR-Test verweigern, droht eine Verwaltungsstrafe von bis zu 1.450 Euro.

Ausgenommen von der PCR-Testpflicht auf dem Flughafen sind neben geimpften Personen auch jene, die ein ärztliches Zeugnis über eine in den letzten 90 Tagen abgelaufene Infektion mit SARS-CoV-2 vorlegen können. Ein derartiges Zeugnis darf aber frühestens 14 Tage nach dem Erstnachweis bzw. Symptombeginn ausgestellt werden.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass 48 Stunden vor der Ausstellung des Attests keine Symptome mehr vorhanden sein dürfen. Zudem müsse das Ärztliche Zeugnis die Bestätigung enthalten, dass trotz Vorliegens eines positiven molekularbiologischen Testergebnisses „aufgrund der medizinischen Laborbefunde“ keine Ansteckungsgefahr mehr besteht.

Keine Testpflicht für Kinder

Die Regelung der bisherigen Einreiseverordnung hinsichtlich Minderjähriger bleibt von der Novellierung unberührt. Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr sind von der Testpflicht ausgenommen. Für sie gelten aber sonst die gleichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen wie für den Erwachsenen, unter dessen Aufsicht sie reisen.

Reisen machten zuletzt fast ein Drittel aller Neuinfektionen mit dem Coronavirus aus. Das zeigte – bezogen auf die Kalenderwoche 27 (5. bis 11. Juli) – ein Blick auf die jüngste Epidemiologische Abklärung der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES). Demnach ließen sich 31,1 Prozent aller geklärten Fälle auf Reisetätigkeiten zurückführen. In der Woche davor (KW 26 – 28. Juni bis 4. Juli) waren es 25,3 Prozent.

Kontrollmöglichkeiten an Grenzen beschränkt

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) hatte sich bereits vergangenen Freitag für eine PCR-Testpflicht für Urlaubsrückkehrerinnen und Urlaubsrückkehrer ausgesprochen. Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) gab sich diesbezüglich jedoch mit dem Verweis auf die Umsetzbarkeit derartiger Kontrollen zurückhaltend.

„Wir haben im letzten Sommer erlebt, dass es bei Rückreisenden aus Kroatien gar nicht so einfach ist, jeden an der Grenze zu kontrollieren“, hatte Kurz zu bedenken gegeben. Das ist auch der Grund, dass nur Flugreisende kontrolliert werden, nicht aber Auto- oder Zugsreisende. Es fehlten die Kapazitäten, um Kontrollstationen an allen Grenzübertritte einzurichten, hieß es laut Ö1-Morgenjournal aus dem Gesundheitsministerium.