Slowenien verlängert bestehende Einreiseregel

Slowenien verlängert seine aktuell geltenden Einreisebestimmungen bis zum 8. August. Für die Einreise gilt nach wie vor die „3-G-Regel“: Alle Reisenden müssen nachweisen, dass sie entweder geimpft, getestet oder genesen sind. Davon ausgenommen sind Kinder unter 15 Jahren und Berufspendler. Ausnahmen gelten zudem für den Transit und internationalen Warenverkehr.

Neu ist, dass nun auch CoV-Tests aus Bosnien-Herzegowina anerkannt werden, geht aus der jüngsten Verordnung hervor. Bisher wurden die in Bosnien-Herzegowina durchgeführten Tests in Slowenien nicht anerkannt, weshalb sich die Reisende vor der Einreise nach Slowenien in Kroatien testen lassen mussten.

Bei der Einreise mit Tests wird entweder ein negativer PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) oder ein Antigen-Schnelltest (nicht älter als 48 Stunden) verlangt. Die „3-G-Regel“ wird in Slowenien seit 15. Juli angewendet. Im Nachbarland werden die pandemiebedingten Verordnungen, darunter auch die Einreisebestimmungen, im Wochentakt verlängert oder modifiziert.