„Black Widow“-Star Johansson klagt Disney

Scarlett Johansson (36) hat im Streit über ihren neuen Film „Black Widow“ den US-Unterhaltungsriesen Disney verklagt. Die Schauspielerin reichte in Los Angeles eine Klage wegen Vertragsbruchs ein.

Schauspielerin Scarlett Johansson
AP/Invision/Vianney Le Caer

Sie richtet sich gegen die gleichzeitige Veröffentlichung des Marvel-Films „Black Widow“ im Kino und bei der Streamingplattform Disney+. Dieser zeitgleiche Start habe gegen Vertragsabsprachen verstoßen, mache der Hollywood-Star geltend. Ihr sei eine exklusive Filmveröffentlichung auf der Leinwand zugesagt worden, ihr Verdienst basiere auf den Kinoeinnahmen.

„Es ist kein Geheimnis, dass Disney Filme wie ‚Black Widow‘ direkt auf Disney+ veröffentlicht, um die Zahl der Abonnenten zu erhöhen und damit den Aktienkurs des Unternehmens anzukurbeln“, erklärt Johanssons Anwalt John Berlinski auf Anfrage der Nachrichtenagentur AFP. Die Pandemie diene lediglich als Vorwand. Es werde wohl noch weitere Klagen geben, „um dem Unternehmen klarzumachen, dass es rechtlich verpflichtet ist, seine Verträge einzuhalten“.

Klage für Disney „unbegründet“

„Black Widow“ war am 9. Juli in den US-Kinos und gleichzeitig bei Disney + erschienen. Johansson hatte zuvor die „Black Widow“-Figur aus dem Marvel-Universum mehrere Male verkörpert, doch das war ihr erster Solofilm um die kämpferische Agentin. Der Film unter der Regie der Australierin Cate Shortland erzählt die Vorgeschichte der als Schwarze Witwe bekannten Spionin Natasha Romanoff.

Für Disney ist die Klage „unbegründet“, hieß es in einer Stellungnahme: „Disney hat den Vertrag von Frau Johansson vollständig erfüllt.“ Immer mehr Studios schlagen die neue Vermarktungsstrategie ein, Filme zeitgleich auf der Leinwand und per Streaming herauszubringen. Früher dauerte es Wochen oder Monate, bis ein Film nach dem Kinostart auch auf heimischen Bildschirmen verfügbar war.