Einigung auf Testpflicht für Reiserückkehrer in Deutschland

Die deutsche Bundesregierung hat sich Medienberichten zufolge auf eine allgemeine Testpflicht für Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrer verständigt. Ein entsprechender Beschluss wurde gestern in einer Runde der Staatssekretäre der beteiligten Ministerien gefasst, wie das Düsseldorfer „Handelsblatt“ berichtete.

Laut „Bild“ müssen ab Sonntag „alle Einreisenden, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben“, über einen Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis verfügen.

Ausgenommen sind unter anderem Grenzpendler und Durchreisende, schrieb die Zeitung unter Berufung auf eine Kabinettsvorlage. Die Verordnung soll heute von der Regierung beschlossen werden. Demnach sollen künftig nicht nur Flugreisende, sondern auch Menschen, die mit Auto, Bahn oder Schiff nach Deutschland kommen, bei der Einreise einen Test vorlegen. Für Flugreisende gibt es diese Testpflicht bereits.