Ungarn verhängt Impfpflicht für Gesundheitspersonal

Die ungarische rechtsnationale Regierung hat per Verordnung eine Impfpflicht für Beschäftigte des Gesundheits- und Pflegebereichs verhängt. Laut Amtsblatt von gestern Nacht müssen die Betroffenen die erste Impfung bis spätestens 1. September erhalten, mit Ausnahme jener, die eine Immunisierung aus bescheinigten Gesundheitsgründen nicht erhalten dürfen. Das Datum der zweiten Impfung wird vom Impfarzt festgelegt.

Laut der Regierungsverordnung ist die Impfung für Mitarbeiter, die in der Grundversorgung im Gesundheitswesen tätig sind, obligatorisch. Betroffen sind Spitäler, Ambulanzen, Krankentransport, Alters- und Pflegeheime, Kinderschutzeinrichtungen sowie Gesundheitsversorgung von bewaffneten und Ordnungskräften.

Außerdem gilt die Impfpflicht auch für Beschäftigte, die unmittelbar an der Medikamentenversorgung der Bevölkerung teilnehmen. Jenen Beschäftigten, die der Immunisierung auch nach Aufforderung nicht nachkommen, droht die Kündigung. In dem Falle steht dem Betroffenen weder Kündigungszeit noch eine Abfertigung zu.