Verbot von „Querdenken“-Demonstration in Berlin bestätigt

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Verbote für weitere heute in Berlin geplante Demonstrationen aus dem Kreis der „Querdenken“-Bewegung bestätigt. Das Gericht erklärte gestern, die Beschwerden der Anmelder gegen entsprechende Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Berlin seien zurückgewiesen worden.

Demnach handelt es sich um die Versammlung unter dem Motto „Für Frieden, Freiheit und Grundrechte“, die Versammlung „Unser Weg zum friedlichen Wohlstand für alle“ und die Versammlung „Das Jahr der Freiheit und des Friedens – Das Leben nach der Pandemie“.

Die Auffassung der Antragsteller, dass Demonstrieren ohne Mund-Nasen-Schutz und Mindestabstand von der Versammlungsfreiheit gedeckt sei, teile das Gericht nicht, hieß es in Pressemitteilungen zu den Eilverfahren.

Auch die Polizei hatte ihre Verbote damit begründet, dass die Veranstalter den mit den Versammlungen einhergehenden Gesundheitsgefahren nicht ausreichend Rechnung trügen. Es sei zudem zu erwarten, dass Regelverstößen der Teilnehmer und Teilnehmerinnen nicht entgegengetreten werde.