Gesetzesentwürfe können ab sofort kommentiert werden

Seit heute dürfen Experten und Bürger zu allen Gesetzesentwürfen Stellung nehmen. Bisher war eine Begutachtung nur für Ministerialentwürfe vorgesehen, jetzt kann man seine Meinung zu allen Gesetzesanträgen (auch von Abgeordneten, Ausschüssen, fertigen Regierungsvorlagen), Volksbegehren, Bürgerinitiativen und Petitionen kundtun. Alle Stellungnahmen werden auf der Parlamentshomepage veröffentlicht, von Privatpersonen muss dazu die Einwilligung eingeholt werden.

Für die Abgabe der Stellungnahme ist mit der nun in Kraft stehenden Geschäftsordnungsnovelle auch viel mehr Zeit – nämlich bis das parlamentarische Verfahren komplett abgeschlossen ist, ein Gesetz also vom Bundesrat beschlossen wurde. Bisher konnten Stellungnahmen zu Ministerialentwürfen nur vor der Einbringung des Entwurfs in den Nationalrat abgegeben werden.

Unterstützung anderer Stellungnahmen möglich

Neu geboten wird auf der Parlamentshomepage die Möglichkeit, veröffentlichte Stellungnahmen anderer zu unterstützen. Das soll einerseits ein noch besseres Stimmungsbild zu Gesetzesvorhaben ermöglichen – kann aber auch dazu beitragen, Massenstellungnahmen einzudämmen.

Denn auf die Server des Parlaments bzw. die mit der Erfassung der Stellungnahmen befassten Stellen könnte eine Menge Arbeit zukommen. Zum Entwurf einer Novelle des Epidemiegesetzes und Covid-19-Maßnahmengesetzes gingen z. B. im Frühjahr trotz kurzer Begutachtungsfrist mehr als 30.000 Stellungnahmen ein – großteils aus vorgefertigten Textbausteinen.