Operation „Luxor“: Razzien waren teilweise rechtswidrig

Die Razzia im Zuge der Operation „Luxor“ samt Dutzenden Hausdurchsuchungen bei mutmaßlichen Mitgliedern der Muslimbruderschaft im November 2020 war zum Teil rechtswidrig. Das Oberlandesgericht (OLG) Graz hat mehreren Beschwerden gegen diese Maßnahme stattgegeben und die Hausdurchsuchung in diesen Fällen für rechtswidrig erklärt, bestätigte dessen Sprecherin, Elisabeth Dieber, gestern einen Bericht der „Presse“.

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