Satireportal Tagespresse klagt „Konkurrenten“ Hanger

Die Tagespresse will mit einem ungewöhnlichen Schritt auf die Inseratenpolitik der Bundesregierung aufmerksam machen. Das Satireportal hat eine Klage gegen den ÖVP-Politiker und türkisen Fraktionsführer im „Ibiza“-U-Ausschuss, Andreas Hanger, eingebracht. Der Grund: Hanger gebe sich als Politiker aus, obwohl er in Wahrheit Satiriker sei, erklärt das Magazin auf seiner Website. Dadurch begehe er „sittenwidrigen Wettbewerb“.

„Hanger gibt sich als Politiker aus, obwohl er in Wahrheit Satiriker ist und regelmäßig subversive humoristische Medienkunst im seriösen Gewand verbreitet. Er unterlässt es, sich entsprechend als ‚Satiriker‘ zu kennzeichnen und führt KonsumentInnen in die Irre“, formuliert die „Tagespresse“-Redaktion.

Deshalb habe man eine Anwaltskanzlei mit der Erstellung einer wettbewerbsrechtlichen Klage „gegen unseren größten, neuen Satire-Konkurrenten beauftragt“, heißt es mit Bezug auf Hanger auf der Homepage weiter. Das Handelsgericht Wien bestätigte dem „Standard“ am Montag den Eingang der Klage.

„Größtes Kuchenstück für Boulevardmedien“

Die Beweggründe für diesen Schritt liegen in der Inseratenpolitik der Regierung. Die Tagespresse weist darauf hin, dass im ersten Quartal 2021 13,8 Mio. Euro für Werbung geflossen seien – „das größte Kuchenstück wandert an Boulevardmedien“.

Auch die Tagespresse habe „über ein Werbenetzwerk“ 712,58 Euro an Regierungsinseraten erhalten – „das meiste davon von Bundeskanzleramt und Finanzministerium“. Mit der Klagsaktion will das Satireportal nun dafür sorgen, dass zumindest sein Anteil zurück „an die Staatskasse“ bzw. an den Steuerzahler geht.

Denn die Gerichtskosten für eine Klage am Handelsgericht betrügen 792 Euro und liegen damit in etwa auf der gleichen Höhe wie das erhaltene Geld für Inserate. „Wir fordern Herrn Hanger auf, sich fortan durch einen 3 x 4 cm großen Anstecker gut sichtbar als ‚Satiriker‘ zu bezeichnen und durch Schaltungen auf ‚Standard‘, ‚Krone‘ und ORF 2 die Bevölkerung aufzuklären. Wir rechnen mit einem Sieg auf ganzer Linie. Entweder, wir bekommen im Gerichtssaal Recht, oder die Klage wird abgewiesen und das Steuergeld (inkl. 79,42 Euro aus unserer eigenen Tasche) wandert zurück in den öffentlichen Besitz“, erklärte die Tagespresse auf ihrer Website.