Polen: Urteil zu EU-Recht erst Ende August

Das polnische Verfassungsgericht wird sich erst am 31. August mit der Frage befassen, ob das polnische Grundgesetz vor EU-Recht steht. Die Entscheidung war ursprünglich bereits heute erwartet worden. Regierungschef Mateusz Morawiecki hatte die Verfassungsrichter gebeten, ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom März zu überprüfen.

In dem Urteil hatten die obersten EU-Richterinnen und -Richter festgestellt, dass EU-Recht Mitgliedsstaaten zwingen kann, einzelne Vorschriften im nationalen Recht außer Acht zu lassen. Das gelte demnach selbst dann, wenn es sich um Verfassungsrecht handle.

Premier lässt Tür für Einigung offen

In einem Rundfunkinterview vom Wochenende ließ Morawiecki die Tür für eine Einigung mit Brüssel offen. „Ich stehe generell auf dem Standpunkt, dass die polnische Verfassung ein Akt des höchsten Rechts ist“, betonte der Politiker der Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS).

Doch zugleich räumte er ein, Polen sei EU-Mitglied und profitiere vom freien Handel innerhalb der Union. „Im Zusammenhang damit müssen wir zu einer gewissen Verständigung mit der Europäischen Union kommen“, stellte der 53-Jährige in Aussicht.

An der Notwendigkeit einer Reform der Justiz hielt Morawiecki fest, schloss aber Änderungen nicht mehr aus. Das, was man bisher erreicht habe, sei vielleicht ein kleiner Schritt nach vorn, habe aber nicht seinen Erwartungen entsprochen, räumte der Regierungschef ein. Brüssel sieht durch die Justizreformen der PiS-Regierung die Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter gefährdet und hat Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.