Frankreichs Verfassungsrat billigt neue Regeln weitgehend

Der französische Verfassungsrat hat grünes Licht für eine Impfpflicht für Gesundheitspersonal und die Ausweitung der Nachweispflicht gegeben. Ein entsprechendes Gesetz bestätigte das Gericht in großen Teilen, wie es heute mitteilte. Damit steht den strengeren Hygienevorschriften im Großen und Ganzen nichts mehr im Weg.

Kritik an einzelnen Punkten

Die Regierung will, dass sie schon ab nächster Woche gelten. Kritik gab es vom Verfassungsrat aber an einigen Details, etwa einer geplanten Quarantänepflicht von zehn Tagen für positiv Getestete. Das sei weder notwendig noch verhältnismäßig, urteilte die Instanz.

Auch bestimmte berufliche Konsequenzen für Menschen, die etwa in Restaurants oder Museen arbeiten, ließ das Gericht durchfallen. Konkret geht es um Menschen, die an einem Ort arbeiten, an dem künftig ein Nachweis notwendig ist. Auch sie müssen diesen dann erbringen.

Tun sie das nicht, kann das Konsequenzen haben. Dem Verfassungsrat zufolge dürfen befristete Verträge bei fehlendem Nachweis aber nicht vorzeitig beendet werden.

Vierte Welle

Frankreich steckt derzeit in einer vierten Welle. Innerhalb einer Woche infizierten sich zuletzt landesweit etwa 225 Menschen auf 100.000. Bereits Mitte Juli hatte Staatschef Emmanuel Macron im Kampf gegen das Virus SARS-CoV-2 die strengeren Regeln angekündigt. Wegen teils heftiger Kritik rief Premierminister Jean Castex den Verfassungsrat an. Auch einige Abgeordnete wandten sich an die Instanz.