Jansa bestreitet Vorrang von EU-Recht

Der Regierungschef des EU-Vorsitzlandes Slowenien, Janez Jansa, sieht keinen Vorrang des EU-Rechts vor den nationalen Rechtsordnungen. „Das EU-Recht steht über den nationalen Gesetzen, hat aber keinen Vorrang vor den Verfassungen der Mitgliedsstaaten“, sagte Jansa nach Angaben der slowenischen Nachrichtenagentur STA in einem Interview mit der polnischen Nachrichtenagentur PAP. Die nationalkonservative Regierung in Warschau lässt diese Frage derzeit vom Höchstgericht prüfen.

„Keine EU-Institution hat das Recht, irgendeinem Mitgliedsstaat etwas aufzuzwingen, was im Widerspruch mit ihrem Verfassungsrecht steht“, sagte Jansa. Er schien sich damit gegen ein wesentliches Prinzip der europäischen Rechtsordnung zu stellen, nämlich dass das Europarecht über jenem der Mitgliedsstaaten steht.

Kritik an EuGH

Nur so kann nämlich sichergestellt werden, dass sich alle 27 Mitgliedsstaaten in gleicher Weise an die gemeinsam vereinbarten Normen halten. Seine Aussage kann zugleich als Einladung an die Mitgliedsstaaten interpretiert werden, im Konfliktfall mit Brüssel ganz einfach ihre eigene Verfassung zu ändern, um damit nachträglich den EU-Partnern ihren Willen aufzuzwingen.

Das Prinzip des Vorrangs des EU-Rechts steht schon seit Längerem unter Beschuss, insbesondere, was die Rolle des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) betrifft. Ihm wird – auch von österreichischen Politikern bzw. Politikerinnen – vorgeworfen, die Bestimmungen des Europarechts eigenwillig auszulegen und ohne demokratische Legitimation zu sein. Unter anderem war die Rolle des EuGH ein wesentlicher Punkt beim Brexit, aber auch beim Scheitern der EU-Schweiz-Verhandlungen.

Jansa blickt auf Vergangenheit

Mit Blick auf den schwelenden Rechtsstaatskonflikt zwischen Brüssel einerseits und Staaten wie Ungarn und Polen andererseits pochte Jansa auf „Verständnis“ für die besonderen historischen Umstände und Ausgangspositionen der einzelnen Mitgliedsstaaten, „auch im Bereich der Gerichtsbarkeit“. Jansa spielte damit auf die bekannte Argumentation der nationalkonservativen Regierungen an, die ihre Säuberungsaktionen im Justizbereich mit angeblicher Unterwanderung durch postkommunistische Kader zu rechtfertigen versuchen.

Jansa selbst hat Staatsanwälten und Richtern im eigenen Land wiederholt politische Motive unterstellt. Weil es in Slowenien keine „Lustration“ (Entfernung von politisch belasteten Beamten, Anm.) gegeben habe, seien „alle Richter geblieben, die im früheren Regime Recht sprachen und dabei eklatant die Menschenrechte verletzten“, sagte er im PAP-Interview.

In Slowenien sei so eine Zweiklassengesellschaft entstanden, in der die früheren Eliten ihre Privilegien behalten konnten, „und die Gerichtsbarkeit hat dabei leider eine wichtige Rolle gespielt“, so Jansa.