Polens Oberster Gerichtshof setzt Disziplinarkammer aus

In Polen hat der Oberste Gerichtshof die Disziplinarkammer für Richter teilweise suspendiert und mitgeteilt, dass dorthin zunächst keine weiteren Fälle übermittelt werden können. Damit soll der sich verschärfende Streit mit der Europäischen Union über die Unabhängigkeit der polnischen Justiz abgemildert werden.

Die Regierung in Warschau könnte sonst mit Geldstrafen bzw. dem Verlust von Finanzhilfen der EU konfrontiert werden. Die Disziplinarkammer war von der von nationalistischen PiS-Partei geführten Regierung als Teil einer umstrittenen Justizreform eingeführt worden.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) befand am 15. Juli, dass das neue Recht nicht alle Ansprüche an die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit von Richtern erfülle. Diese seien insbesondere nicht vor dem Einfluss der Regierung bzw. des Parlaments geschützt. Polens oberstes Gericht erklärte jedoch alle einstweiligen Anordnungen des EuGH für verfassungswidrig, Polen solle ihnen daher nicht Folge leisten.

In zwei gestern Abend veröffentlichten Verfügungen erklärte die Präsidentin des Obersten Gerichtshofs Polens, Malgorzata Manowska, dass keine neuen Fälle an die Kammer gehen werden, bis Gesetzesänderungen eingeführt werden bzw. der EuGH ein endgültiges Urteil in dieser Angelegenheit fällt.