Italien: „Grüner Pass“-Ausnahme für Impfstoff-Testpersonen

Im Rahmen der gestern in Italien in Kraft getretenen „Grünen Pass“-Regelung hat das Gesundheitsministerium auch eine Ausnahmeregelung für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Testreihe für den in Italien vom Biotech-Unternehmen Reithera entwickelten, allerdings noch nicht zugelassenen Coronavirus-Impfstoff bekanntgegeben.

Alle Beteiligten können sich eine „Befreiung von der Impfung gegen Covid-19 in Papier- oder Digitalformat“ ausstellen lassen, wie das Ministerium laut Agenturangaben dazu mitteilte. Diese Bescheinigung sei den Angaben zufolge bis zum 30. September gültig und werde von jenem Arzt ausgestellt, der für das Testzentrum zuständig ist, in dem die Impfung durchgeführt wurde.

Verschärfte Maßnahmen in Kraft

In Italien ist seit heute ein „Grüner Pass“ notwendig, wenn man in einem Restaurant drinnen essen möchte, ins Museum oder in eine Therme will. Dazu muss entweder ein Impfnachweis, ein höchstens 48 Stunden alter negativer Test oder ein Genesungsnachweis vorgelegt werden. Ab September müssen auch Lehrer, Studenten und Unidozenten solche Nachweise erbringen. Der „Grüne Pass“ ist dann auch in Fernzügen, Fernbussen und auf Fähren verpflichtend vorgeschrieben.

Die Regeln gelten jetzt schon zudem für Kultur- oder Sportveranstaltungen im Freien, Schwimmbäder, Fitnessstudios und Vergnügungsparks. Betroffen sind alle, die älter als zwölf Jahre sind. Restaurantbesitzer oder Betreiber anderer Unternehmen müssen sich die Nachweise vorzeigen lassen. Bei Verstößen drohen Strafen.

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