PVA-Generaldirektor gegen gestaffelte Pensionsanpassung

Der Generaldirektor der Pensionsversicherungsanstalt, Winfried Pinggera, hat sich gegen die von der Politik in den letzten Jahren praktizierte soziale Staffelung bei der jährlichen Pensionserhöhung ausgesprochen. Er begründete seine Ablehnung gegenüber der APA damit, dass damit das Versicherungsprinzip ausgehebelt und letztendlich auch das Vertrauen in die Pensionen insgesamt untergraben werde.

Die Regierung hat in den letzten Jahren mehrfach die gesetzlich vorgesehen Anpassung der Pensionen mit der Inflationsrate außer Kraft gesetzt und kleinere Pensionen stärker angehoben als größere. In rund eineinhalb Wochen wird der für die Anpassung für nächstes Jahr relevante Wert – voraussichtlich mit 1,7 Prozent – feststehen, und danach muss die Koalition entscheiden, ob sie dabei bleibt oder wieder eine soziale Staffelung vornimmt.

Sozialminister Wolfgang Mückstein (Grüne) hat bereits angekündigt, dass eine solche soziale Staffelung wieder „Teil der Überlegungen“ sei. Als einmalige Sache kann sich Pinggera das vorstellen, aber nicht auf Dauer über mehrere Jahre hinweg. Dem Argument, dass man eine soziale Dimension berücksichtigen wolle, stimmt Pinggera schon zu. Das soll aber eher über die Ausgleichszulage erfolgen.

Pensionistenvertreter nicht einig

Die Bekämpfung und Vermeidung von Altersarmut sei nach wie vor ein wichtiges Ziel mit hoher Priorität, sagte Pensionistenverbandspräsident Peter Kostelka (SPÖ), der keinen Widerspruch zum Versicherungsprinzip sieht. Es gelte, „Pensionen zu gewährleisten, von denen man leben kann“.

Seniorenbund-Präsidentin Ingrid Korosec (ÖVP) sieht sehr wohl einen Widerspruch: „Wer mehr einbezahlt hat, muss auch mehr rausbekommen“, stellte sie fest – und trat dafür ein, dass die Pensionsanpassungen für 2022 für alle gleich hoch ausfallen. Die dafür durchaus nötigen Maßnahmen müssten etwa über die Ausgleichszulage erfolgen, meinte Korosec.

Eine Absage erteilt der PVA-Generaldirektor im APA-Interview auch dem alten Wunsch von Seniorenvertretern nach einem eigenen Pensionistenwarenkorb für die Anpassung – die Gruppe der Pensionisten sei nicht homogen, und man müsse dann auch für andere Personengruppen wie etwa für Studenten einen eigenen Warenkorb erfinden.

„Massiver“ Einbruch bei Beiträgen

Die CoV-Krise hat auch die Pensionsversicherung schwer getroffen und im Vorjahr zu einem „massiven Einbruch“ der Beitragseinnahmen geführt. Deshalb ist der Bundeszuschuss zu den Pensionen von 3,7 Milliarden im Jahr 2019 auf 4,87 Mrd. Euro 2020 angestiegen, Tendenz weiter nach oben.

Für heuer sieht die Vorausschau 5,8 Mrd. vor, für nächstes Jahr 6,6 Mrd. und bis 2025 könnte der Bundesbeitrag sogar auf 8,8 Mrd. Euro steigen. Pinggera rechnet aber damit, dass die Zahlen im Endeffekt besser ausfallen. Er verwies darauf, dass derzeit eine Steigerung der Beitragseinnahmen von 16 Prozent verzeichnet werde.

Teilpension bei Berufswechsel?

Die Frage nach der Notwendigkeit einer Pensionsreform – etwa die Forderung einer automatischen Erhöhung des Antrittsalters mit steigender Lebenserwartung – wollte er nicht direkt beantworten. Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) sehe bei Ansteigen der Lebenserwartung eine Automatik schon vor, als „Handlungspflicht“ für die Politik. Das sei aber eine „offene Möglichkeit“, die bisher nicht genutzt wurde.

Sowohl das Auslaufen der „Hacklerreglung“ mit der abschlagsfreien Frühpension mit 45 Versicherungsjahren als auch das schrittweise Anheben des Frauenpensionsalters von 60 auf 65 von 2024 bis 2033 begrüßt der PVA-Generaldirektor. Beide Maßnahmen würden dazu beitragen, die im Vergleich zu den Männer um mehr als 40 Prozent niedrigeren Frauenpensionen anzuheben.

In diesem Zusammenhang plädiert Pinggera auch dafür, die Einführung einer Teilpension zu überlegen. Seiner Ansicht nach ist der bestehende Berufsschutz „nicht mehr zeitgemäß“. Als Beispiel nennt er einen Installateur, der in einem gewissen Alter diesen Job nicht mehr ausführen kann, aber jetzt als Installationsfachverkäufer in einem Baumarkt arbeiten könne. Der dadurch geringere Verdienst könnte durch eine Teilpension ausgeglichen werden.