PRIKRAF: WKÖ will Aufnahmekriterien definieren

Der Fachverband der Gesundheitsbetriebe in der Wirtschaftskammer (WKÖ) hat Vorschläge für eine Reform des Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (PRIKRAF) vorgelegt.

Das Konzept bezieht sich einerseits auf die Aufnahmekriterien und andererseits auf die Entscheidungsfindung in den PRIKRAF-Gremien. Auch Arbeits- und Sozialrechtler Wolfgang Mazal drängt darauf, den Zugang zum PRIKRAF „rechtsstaatlich sauber“ zu regeln.

Der Reformvorschlag des zuständigen WKÖ-Fachverbandes sieht die Festlegung von definierten Aufnahmekriterien in den PRIKRAF vor. Weiters soll eine weisungsfreie Aufnahmekommission eingerichtet werden, und gegen Entscheidungen dieser Kommission sollen Rechtsmittel beim Bundesverwaltungsgericht eingebracht werden können.

Schließlich sieht das Konzept auch eine geregelte Finanzierung für Neuaufnahmen von Krankenanstalten vor.

Der PRIKRAF stand zuletzt im Bericht des „Ibiza“-U-Ausschusses im Mittelpunkt. Die Aufnahme eines Privatspitals sowie die finanzielle Erhöhung des Fonds unter der ÖVP-FPÖ-Regierung seien sachlich nicht begründbar gewesen, heißt es darin. Der Eigentümer des Privatspitals spendete an die FPÖ, das PRIKRAF-Mitglied, das von der Fondserhöhung profitierte, an die ÖVP.

Bisher keine Kriterien

Nach Ansicht des Vorsitzenden des Fachausschusses der Privatspitäler in der Wirtschaftskammer, Thomas Kreuz, könnte mit diesen Reformschritten die bestehende Rechtsunsicherheit beseitigt werden und gleichzeitig die Vorteile für das Gesundheitssystem erhalten bleiben.

Er verwies darauf, dass sozialversicherte Patienten und Patientinnen einen Rechtsanspruch darauf haben, dass ein Teil ihrer Behandlungskosten übernommen wird – egal ob sie in einem öffentlichen oder privaten Spital liegen. Kreuz betonte, dass es derzeit keine gesetzlichen Kriterien für die Aufnahme in den PRIKRAF gebe.

„Problematische Legistik“

Mazal erläuterte, dass nach der Judikatur des Verfassungsgerichtshofs nur jene Krankenanstalten öffentliche Mittel bekommen sollen, die für die Versorgung sozialversicherter Patienten und Patientinnen wichtig sind.

„Problematisch war allerdings die legistische Umsetzung dieses Mechanismus“, sagte Mazal den „Salzburger Nachrichten“, „weil die PRIKRAF-Krankenanstalten in einer Anlage zum Gesetz explizit genannt wurden.“

Damit sei zwar verhindert worden, dass ihr Kreis beliebig verändert werden könne. In den vergangenen 20 Jahren habe sich die „Landschaft“ der Privatkrankenhäuser aber stark verändert – die Dotierung des PRIKRAF jedoch weniger. Damit seien PRIKRAF-Anstalten und andere Privatspitäler, die Leistungen für Sozialversicherte erbrachten, zunehmend auseinandergedriftet.

Mazal: „Unsachlich schlechter gestellt“

Es gebe Privatspitäler ohne Zugang zu PRIKRAF-Mitteln, auch wenn sie Kapazitäten vorhalten, die andernfalls im öffentlichen Gesundheitssystem vorzuhalten wären. „Sie sind damit unsachlich schlechter gestellt als PRIKRAF-Anstalten“, so Mazal.

Umgekehrt würde die Aufnahme dieser Krankenhäuser in den PRIKRAF ohne zusätzliche Mittel „in unsachlicher Weise in die Rechte und Planungssicherheit der anderen Privatkrankenanstalten eingreifen“. Für Mazal müsste gesetzlich sichergestellt werden, dass der PRIKRAF „kein intransparentes Eigenleben führt“.