Breite Zustimmung aus Wissenschaft zu Forschungsdatenbank

Die von der Regierung geplante Forschungsdatenbank wird von den Wissenschaftseinrichtungen einhellig begrüßt. Bedenken von Datenschützerinnen und Datenschützer halten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in ihren Stellungnahmen für unbegründet.

Universitätenkonferenz und Wirtschaftsforschungsinstitute verweisen auf die Vorteile für den Wissenschaftsstandort Österreich und darauf, dass Mikrodaten in anderen EU-Ländern längst beforscht werden dürfen.

Eingerichtet werden soll das „Austrian Micro Data Center“ (AMDC) bei der Statistik Austria. Sie soll in einem ersten Schritt die von ihr selbst erhobenen Informationen für die Forschung zur Verfügung stellen.

In weiterer Folge könnten zusätzliche staatliche Datenbanken folgen. Damit sollen Universitäten und andere zugelassene Forschungseinrichtungen Informationen aus dem Bildungsstandregister und dem Unternehmensregister verwenden, verknüpfen und auch mit selbst erhobenen Daten verbinden dürfen.

Durch entsprechende Sicherheitsstandards will die Statistik Austria gewährleisten, dass die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler damit beispielsweise den Einfluss unterschiedlicher Bildungsverläufe auf die jeweiligen Arbeitsmarktkarrieren analysieren können, ohne dabei Rückschlüsse auf einzelne Personen ziehen zu können.

Insbesondere sollen Identitätsdaten durch Personenkennzeichen ersetzt werden, um die Identifikation einzelner Bürgerinnen und Bürger in den Datensätzen unmöglich zu machen.

Viel Lob

Von Wissenschaftseinrichtungen gab es dafür viel Lob. Begrüßt werden die Pläne neben der Universitätenkonferenz auch von den Unis Wien und Innsbruck, von den Wirtschaftsforschungsinstituten WIFO und IHS sowie von der Gesellschaft für Politikwissenschaft.

Auch die Nationalbank und die Abteilung für Welthandel an der WU Wien äußerten sich positiv, ebenso der Rechnungshof, der allerdings auch für sich selbst Zugang zu den Forschungsdatenbanken fordert, und auch das wirtschaftsliberale Institut Eco Austria.

Datenschutzbehörde hat Bedenken

Bedenken hatte dagegen zuletzt die Datenschutzbehörde geäußert. Sie forderte in ihrer Stellungnahme weitere gesetzliche Garantien für personenbezogene Daten. Die Bürgerrechtsorganisation epicenter.works warnte gar vor einer „Datenschutzkatastrophe“ und vor „unkontrolliertem Zugang zu sensiblen Daten der Verwaltung“.

Bedenken kommen auch von der Rechtsanwaltskammer. Sie vermisst verpflichtende Vorgaben zur Kontrolle des Datenschutzes durch die wissenschaftlichen Organisationen. Der Ausschluss vom Datenzugang als Sanktion bei Verstößen ist dem Rechtsanwaltskammertag zu wenig.

„Dies sollte aber nicht Sanktion, sondern eine Selbstverständlichkeit sein“, heißt es in der Stellungnahme, die daher das „relativ rudimentäre Schutzniveau“ kritisiert und die völlige Anonymisierung der Forschungsdaten vorschlägt.

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler warnen allerdings davor, dass damit der Sinn und Zweck des neuen Gesetzes unterlaufen würde. So betont Eco Austria, dass gerade die über Personenkennzeichen verknüpfbaren (also „pseudonymisierten“) Daten zentral für die Beantwortung wesentlicher Fragestellungen seien. Vollständig anonymisierte oder aggregierte (also aufsummierte) Datensätze wären dazu nicht ausreichend.

Gesetz in Begutachtung

Nach der Begutachtung muss das Gesetz nun durch den Ministerrat und das Parlament. In Kraft treten soll es ein halbes Jahr nach dem Beschluss. Welche Institutionen zur „Registerforschung“ berechtigt werden und somit auf die Daten zugreifen dürfen, muss die Statistik Austria dann im Internet veröffentlichen.

Auch die Hauptergebnisse der Forschung sind online und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.