Geldbuße gegen SPÖ wegen „Europacamp“ bestätigt

Nach der ÖVP ist nun auch die gegen die SPÖ verhängte Strafe wegen eines günstig gepachteten Seegrundstückes in Oberösterreich bestätigt worden. Konkret geht es um das Europacamp am Attersee, das die Sozialistische Jugend (SJ) um zehn Euro jährlich vom Land gepachtet hat.

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die 45.000 Euro Strafzahlung gegen die Partei wegen einer unzulässigen Parteispende des Landes. Die SPÖ will sich nun an Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof wenden.

Stein des Anstoßes ist ein Grundstück am Attersee, das das Land Oberösterreich seit 1962 günstig an die Sozialistische Jugend vermietet. Weil die Pacht mit zehn Euro jährlich deutlich unter dem tatsächlichen Wert liegt – die Landesimmobiliengesellschaft wollte den Zins Anfang 2020 auf 45.000 Euro anheben – wertete der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) im Kanzleramt die Immobilie im Vorjahr als unzulässige Parteispende des Landes und verhängte eine Geldbuße. Dagegen zog die SPÖ zum Bundesverwaltungsgericht, der die Strafe aber nun bestätigte.

SPÖ will vor VfGH gehen

SPÖ-Bundesgeschäftsführer Christian Deutsch kündigte umgehend den Weg in die nächste Instanz an, will sich neben dem Verwaltungs- aber auch an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) wenden. Das deshalb, weil der Bestandsvertrag der SJ im Grundbuch verankert und vom Grundrecht auf Unverletzlichkeit des Eigentums geschützt werde.

„Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes ignoriert sowohl den historischen wie vertraglichen Kontext völlig“, so Deutsch in einer Aussendung. Der Vertrag der ursprünglichen Eigentümerfamilie Pollack mit dem Land Oberösterreich sei nach wie vor gültig. „Wir setzen uns gegen diese Entscheidung zur Wehr und werden mit allen juristischen Mitteln um das Vermächtnis der Holocaust-Überlebenden, den freien Seezugang, kämpfen“, so Deutsch.