Impfungen mit Kochsalzlösung: Anwalt widerspricht

Nach möglichen Impfungen mit Kochsalzlösung im Landkreis Friesland in Deutschland hat der Anwalt der beschuldigten Krankenschwester früheren Angaben der Polizei und des Kreises widersprochen. Unzutreffend sei, dass seine Mandantin bei dem Vorfall im April sechs Spritzen allein mit einer Kochsalzlösung aufgezogen habe.

Vielmehr habe die Frau bereits bei einer ersten Aussage nach der Tat angegeben, Impfstoffreste aus übrigen Ampullen genutzt zu haben, sagte ihr Wilhelmshavener Anwalt Christoph Klatt heute der dpa.

Auf diese Weise habe sie den Verlust des Impfstoffes aus einem zuvor zerbrochenen Fläschchen zumindest teilweise auffangen wollen. Zuvor hatten die „Ostfriesen-Zeitung“ und weitere Medien berichtet.

Impfstoffreste aus zwei Ampullen

Die Frau hatte nach der Tat eingeräumt, den Verlust des Impfstoffes aus Furcht, ihren Job zu verlieren, vertuschen zu wollen. In einer gemeinsamen Mitteilung des Landkreises und der Polizei nach Bekanntwerden des Falles war bisher davon die Rede, die Spritzen seien nur mit Kochsalzlösung aufgezogen worden.

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Oldenburg bestätigte heute aber, dass die Frau bei einer Vernehmung Angaben, wie von ihrem Anwalt geschildert, gemacht habe. Sie gab an, Impfstoffreste aus zwei Ampullen auf sechs Spritzen aufgeteilt zu haben. Warum die Angaben der Frau zuvor nicht mitgeteilt wurden, blieb offen.

Am Dienstag hatten dann Landkreis und Polizei mitgeteilt, dass nach weiteren Zeugenaussagen nicht ausgeschlossen werden könne, dass die Frau bereits zuvor Spritzen mit Kochsalzlösung aufgezogen habe und weitere Personen daher keinen ausreichenden Impfschutz gegen Covid-19 hätten.

Über 8.000 Nachimpfungen

8.557 Kreisbewohnerinnen und Kreisbewohner sollen daher nun nachgeimpft werden. Rechtsanwalt Klatt bekräftigte erneut die Aussage seiner Mandantin, dass es keine weiteren Fälle gebe. „Das war ein einmaliger Vorfall, bei dem ihr etwas runtergefallen war.“

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg teilte heute zudem mit, es bestehe ein Anfangsverdacht, wonach der Impfausweis und ein Ersatzdokument der Beschuldigten manipuliert sein könnten. Der Rechtsanwalt der Beschuldigten wies auch diesen Vorwurf zurück. Seine Mandantin sei nach eigener Aussage gegen Covid-19 geimpft.