Keine Quarantäne für geimpfte Einreisende aus GB

Österreich lockert die Einreisebestimmungen für Großbritannien, Russland, Südafrika, Indien, Nepal, Botsuana und Sambia. Diese Staaten gelten ab Sonntag nicht mehr als Virusvariantengebiete, wie aus einer gestern veröffentlichten Novelle der Einreiseverordnung hervorgeht. Für Einreisende entfällt die Quarantänepflicht, sofern sie vollständig geimpft sind. Auch sonst sind Impfnachweise ab Mittwoch bei der Einreise nur mehr bei einer Vollimmunisierung gültig.

Die Streichung dieser Länder von der Liste der Virusvariantengebiete argumentiert das Gesundheitsministerium damit, dass die Delta-Variante mittlerweile auch in Österreich sowie in den meisten europäischen Staaten die dominierende ist. Ab Sonntag gelten für diese Staaten die Regelungen der „sonstigen Staaten“ in der Einreiseverordnung.

Das bedeutet, dass bei der Einreise ein „3-G-Nachweis“ vorgelegt werden muss sowie eine Registrierungs- und Quarantänepflicht besteht. Von der Quarantäne ausgenommen sind vollständig geimpfte Personen. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gelten die Quarantänebestimmungen der sie begleitenden Erwachsenen, teilte das Gesundheitsministerium mit.

Weiterhin auf der Liste der Virusvariantengebiete bleiben Brasilien, Eswatini, Lesotho, Malawi, Mosambik, Namibia, Simbabwe und Uruguay.

Erleichterungen bei Einreise aus Niederlanden

Erleichterungen gibt es auch bei der Einreise aus den Niederlanden. Für die Einreise – auch auf dem Luftweg – gelten wieder die gleichen Regeln wie für die anderen Staaten und Gebiete mit geringem epidemiologischem Risiko. Seit 3. August hatten Reiserückkehrer und Urlauber aus den Niederlanden sowie jene aus Spanien und Zypern bei ihrer Ankunft auf österreichischen Flughäfen einen negativen PCR-Test oder einen Nachweis über eine vollständige Impfung vorlegen müssen. Für Spanien und Zypern bleiben die zusätzlichen Auflagen bestehen.

Für alle nach Österreich Einreisenden gilt ab Mittwoch, dass Impfnachweise nur mehr dann gültig sind, wenn die betreffende Person vollständig geimpft ist. Bisher reichte auch eine Erstimpfung, wenn sie mindestens 21 Tage und nicht mehr als 90 Tage zurücklag.