Polen nimmt Teil umstrittener Justizreform zurück

Polen macht einen Teil seiner Justizreform rückgängig und lenkt damit im Streit mit der Europäischen Union ein. Die Disziplinarkammer für Richter werde aufgelöst, kündigte die Regierung in Warschau heute an.

Das sei im Rahmen einer weiteren Justizreform vorgesehen, die „in den kommenden Monaten“ beginnen werde, hieß es in dem veröffentlichten Schreiben der polnischen Regierung an die EU-Kommission.

In einer ersten Reaktion bestätigte die EU-Kommission lediglich, das Schreiben erhalten zu haben. Wie lange sie für dessen Analyse und Einschätzung brauche, wurde nicht mitgeteilt.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte entschieden, dass das Gremium den Gesetzen der EU widerspricht. Allerdings will die polnische Regierung die Aufhebung der einstweiligen Anordnung des EuGH beantragen.

Die Disziplinarkammer war von der Regierung der nationalistischen PiS-Partei als Teil einer umstrittenen Justizreform eingeführt worden. Der EuGH urteilte, das neue Recht erfülle nicht alle Ansprüche an die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit von Richtern. Diese seien insbesondere nicht vor dem Einfluss der Regierung oder des Parlaments geschützt. Dem Land drohen deshalb Geldstrafen und ein Verlust von EU-Finanzhilfen.

Anfang August hatte PiS-Chef Jaroslaw Kaczynski gesagt, dass er die EuGH-Entscheidung nicht anerkenne, weil sie seiner Ansicht nach über die Entscheidungskompetenz von EU-Gerichten hinausgehe. Er kündigte an, im September werde die Regierung ihre Pläne zur Reform der umstrittenen Disziplinarkammer vorantreiben.