Polizei setzte Gesichtserkennung 1.574-mal ein

Die Polizei hat seit ihrer Einführung im Dezember 2019 1.574-mal den digitalen Bildabgleich, wie die benutzte Gesichtserkennungssoftware offiziell heißt, benützt. Das geht laut einem Bericht der Tageszeitung „Kurier“ aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der SPÖ-Mandatarin Katharina Kucharowits durch Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) hervor. Kucharowits nannte das „ausufernde Nutzung“.

Der Einsatz der Software ist im Sicherheitspolizeigesetz (SPG) und in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Demzufolge kann die Polizei den digitalen Bildabgleich nur einsetzen, wenn bei unbekannter Täterschaft der Verdacht auf Begehung einer vorsätzlich gerichtlich strafbaren Handlung vorhanden ist.

Aus einer vorhergehenden Anfragebeantwortung ging hervor, dass damit vor allem Vermögensdelikte wie zum Beispiel Einbruchsdiebstähle geklärt werden sollten.

SPÖ ortet Diskriminierungsgefahr

Dem „Kurier“ zufolge wurden auch Anruferinnen und Anrufer damit verfolgt, welche über den Notruf die Polizei narrten oder Menschen, die durch Adoption Nichtstaatsbürgern zu einem Aufenthaltstitel verhalfen. Der Anfrage zufolge wurden seit Ende 2019 auch 16 Mord-, 100 Raub- und zwölf Terrorverdächtige identifiziert.

Kucharowits ortete Diskriminierungsgefahr auch dadurch, dass die Software fehleranfällig sei, was zu Treffern führen könne, die sich im Nachhinein als falsch erweisen würden. Das Innenministerium sagte, dass erkannte Personen nur einen Ermittlungsansatz darstellen würden, der von den Beamten stets dahingehend überprüft würde, ob die betreffende Person überhaupt mit der Straftat in Verbindung stehen könne.