RH zu Härtefallfonds: Schwer verständliche Berechnung

Der Rechnungshof (RH) hat das CoV-Hilfsinstrument Härtefallfonds geprüft: Die Unterstützung von Einpersonenunternehmen und Familienbetrieben sei zwar branchenmäßig breit verteilt und rasch ausbezahlt worden, bei der Konzeption der Förderung habe es aber vielfältige Probleme gegeben.

Das Berechnungsmodell sei komplex sowie schwer verständlich gewesen und die Förderrichtlinien hätten sich mehrfach geändert, geht aus dem heute veröffentlichten Bericht hervor.

Drei verschiedene Versionen der Richtlinie

Innerhalb von sieben Wochen traten für Phase zwei (ab Mitte April 2020) drei verschiedene Versionen der Förderrichtlinie in Kraft. Die Antragstellerinnen und Antragsteller sowie die mit der Abwicklung betraute Wirtschaftskammer Österreich (WKO) mussten sich daher in kurzer Zeit mit mehreren Versionen der Richtlinie befassen, die jeweils wesentliche Änderungen in den Fördervoraussetzungen brachten.

Der RH kritisiert, dass das Finanzministerium und das Wirtschaftsministerium den Abwicklungs- und Kontrollaufwand nicht abgeschätzt hätten. Denn auch die unentgeltliche Abwicklung der Förderanträge durch die WKO würde die beiden Ministerien nicht von einer Kostenabschätzung zur Wahrung der Wirtschaftlichkeit entbinden.

Kein Mindestförderbetrag festgelegt

Als weiteren Kritikpunkt beim Thema Förderrichtlinien nennt der Rechnungshof den zu Beginn der Phase zwei nicht festgelegten Mindestförderbetrag und damit auch sehr geringe Auszahlungsbeträge. Bereits ausbezahlte Förderungen aus der Phase 1 wurden in der Phase zwei gegengerechnet und dadurch sei es bis Ende April 2020 auch zu geringen Auszahlungsbeträgen – deutlich unter 100 Euro – gekommen.

Der RH empfiehlt daher mit Verweis auf den damit verbundenen Aufwand bei der Abwicklung, der gebotenen Transparenz sowie Rechtssicherheit „mehrfache Änderungen von Förderrichtlinien in dichter zeitlicher Abfolge und deren rückwirkende Anwendung möglichst zu vermeiden“.

„Verbesserungswürdige Nutzerfreundlichkeit“

Neben den Problemen bei den Förderrichtlinien ortet der RH eine „komplexe und schwer verständliche“ Berechnung der Förderhöhe. In der Phase zwei gab es ein Modell zum Ausgleich des individuellen wirtschaftlichen Schadens durch den Verdienstentfall von Unternehmen. Für die Antragsteller erhöhten sich die Anforderungen und Vorarbeiten zum Ausfüllen des Onlineantragsformulars erheblich.

Außerdem fordert der RH eine „verbesserungswürdige Nutzerfreundlichkeit“, denn bereits eingetragene Daten konnten nicht zwischengespeichert werden und der Zugang zum Onlineantragsformular war zeitlich beschränkt. Als weitere Alternative zur Identifizierung bei der Antragstellung mittels Lichtbildausweis solle auch die Handy-Signatur in Erwägung gezogen werden.

Rasche Erledigung

Insgesamt stellten 209.000 Fördernehmer rund 805.000 Förderanträge. An sie wurden im RH-Prüfungszeitraum März bis Dezember 2020 insgesamt rund 895,91 Millionen Euro an Härtefallfondsförderung ausbezahlt.

In Phase eins (März bis Mitte April 2020) wurden zwei Prozent der Anträge abgelehnt. In Phase zwei – mit Stichtag 31. Dezember 2020 – lag die Ablehnungsquote bei 14 Prozent. Die durchschnittliche Erledigungsdauer während Phase eins lag bei knapp einem Tag. In der Phase zwei zahlte die WKO zum 31. Dezember 2020 die Förderung an 95 Prozent der Fördernehmer innerhalb von 19 Tagen nach ihrer Antragstellung aus.

WKÖ: Empfehlungen teils schon umgesetzt

Von WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf hieß es dazu, dass die Empfehlungen des Rechnungshofes dort, wo sie die Wirtschaftskammer betreffen, geprüft und teils schon umgesetzt oder eingeplant seien.

NEOS fühlte sich indes in der Kritik an der „Unübersichtlichkeit und Intransparenz der Corona-Hilfen“ bestätigt. „Der Rechnungshof-Bericht zeigt eindeutig die Probleme auf, die NEOS von Anfang an beim Modell des Härtefallfonds kritisiert“ habe, sagte Wirtschaftssprecher Gerald Loacker.

Auch SPÖ-Wirtschaftssprecher Christoph Matznetter übte Kritik an Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck und Finanzminister Gernot Blümel (beide ÖVP). „Wirtschaftsministerin Schramböck hat die Verantwortung für die Abwicklung des Härtefallfonds auf die WKÖ abgeschoben, und Finanzminister Blümel hat es erst nach mehreren Versuchen geschafft, eine passende Richtlinie herauszugeben.“