Neuer Kollektivvertrag für Kosmetikbranche fixiert

Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gewerbe der Fußpflege, Kosmetik und Massage gibt es ab Oktober einen neuen Kollektivvertrag (KV). Dieser bringt einige Änderungen mit sich.

Ein Vergleich mit den davor herrschenden Konditionen ist allerdings schwierig, denn es ist der erste KV-Abschluss seit 1992, hieß es seitens der Gewerkschaft vida zur APA. Zudem ist es der erste bundesweite Kollektivvertrag in der Branche, geht aus der Aussendung der Gewerkschaft und der Wirtschaftskammer (WKÖ) hervor.

Davor habe es in der Branche für die einzelnen Bundesländer die Empfehlung gegeben, die Angestellten nach dem KV der Friseure zu entlohnen, so die Gewerkschaft. „Es war eines unserer Ziele, für die Kolleginnen und Kollegen eine bundesweite Einigung zu erzielen. Das ist uns auch gelungen“, sagte vida-Gewerkschafterin Christine Heitzinger heute in einer Aussendung.

Jährliche Lohnerhöhungen ab 2023

Der neue KV soll bis 31. Mai 2023 gelten. Für die Zeit ab Juni 2023 hätten sich Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter auf jährliche Lohnerhöhungen geeinigt. In der Branche gibt es rund 4.500 Beschäftigte und Lehrlinge in 2.110 Betrieben in den Bereichen Fußpflege, Massage, Kosmetik, Visagistik, Nagelstudios, Pigmentieren, Tätowieren und Piercen.

Der KV soll laut vida für Beschäftigte in Kosmetikstudios gelten, aber auch für Angestellte der Drogeriekette dm, wo es bisher eine Betriebsvereinbarung gegeben habe, die Beschäftigten nach dem KV Friseure zu entlohnen.

Nach der neuen Einigung liegt der Einstiegslohn künftig bei 1.610 Euro brutto für eine Fachkraft. Als Beispiel zum Vergleich: Das Einstiegsgehalt nach Friseur-KV in der Steiermark lag laut Gewerkschaft zuletzt bei 1.551 Euro.